Prof. Dr. Valentin Merkelbach

Saarland, erstes Flächenland mit einem Zwei-Wege-Modell

Mai 2017

In der 2009 im Saarland gebildeten Koalition aus CDU, FDP und Grünen waren die Grünen zwar die kleinste Fraktion im Landtag, setzten aber gegen den Widerstand der beiden Partner ein Zwei-Wege-Modell durch aus Gymnasium und einer Gemeinschaftsschule, in der die Erweiterte Realschule und die Integrierte Gesamtschule fusionierten.

Der neue Strukturplan in der Verfassung

Um die neue Struktur in der Verfassung zu verankern, brauchte die neue Koalition eine Zweidrittelmehrheit im Landtag, die kurioser Weise nicht mit der SPD zustande kam, obwohl sie seit Jahren exakt dieses Modell propagierte. Kurz vor dem Scheitern des ganzen Projekts sprang die Linkspartei für die nötige Mehrheit ein. Seit dem 15.6.2011 besitzt die neue Struktur der Sekundarstufe I und II Verfassungsrang.

Am 6.1.2012 beendete die Ministerpräsidentin, Annegret Kramp-Karrenbauer, die Dreierkoalition wegen Personalquerelen in der FDP und kündigte Neuwahlen an, die am 25.12.2012 stattfanden.

Vor der Wahl 2012

In ihrem Wahlprogramm nennt die SPD die Gründe für Ihre Weigerung, der Verfassungsänderung zuzustimmen:

„Zu vieles bliebt ungeklärt. Wir wollten Klarheit über die künftigen Standorte, ein gleichberechtigtes Nebeneinander zwischen Gymnasium und Gemeinschaftsschule und echte Qualitätsverbesserungen im Bildungssystem statt reiner Strukturdebatten. Wir wollten kleine Lerngruppen durchsetzen und verbindliche Vereinbarungen im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der beiden Säulen treffen, um die Chancen der Gemeinschaftsschule zu verbessern.“ (S.5)

Die CDU weist in ihrem Wahlprogramm daraufhin, dass mit dem Zwei-Säulen-Modell die „Eltern in ihrer Eigenverantwortung gestärkt“ werden: „sie können wählen zwischen dem achtjährigen Gymnasium und der neuen Gemeinschaftsschule“, die alle Abschlüsse anbietet, auch das Abitur nach neun Jahren. Damit sei „endlich die Grundlage für die seit Jahren überfällige 'Befriedung' geschaffen“ worden. Zwar werde „nicht an jeder Gemeinschaftsschule eine eigene Oberstufe angeboten werden können; wo dies nicht möglich“ sei, werde es „Oberstufenverbünde zwischen mehreren Gemeinschaftsschulen oder zwischen Gemeinschaftsschulen und Gymnasien“ geben. (S.12 f.)

Was an der Gleichwertigkeit fehlt

Die CDU will zwar auch wie die SPD die „Gleichwertigkeit“ der beiden Schulformen, betont aber eigens, wohl für die Gymnasialklientel, „das Festhalten an der verfassungsrechtlich geschützten Schulform des Gymnasiums“, das nicht zur „Pflichtschule“ werden dürfe. Sie verspricht außerdem, dass es mit ihr „keine generelle Abschaffung des 'Abschulens' über die Klassenstufe 5 und 6 hinaus geben“ werde. (Wahlprogramm, S.13)

Was aber kann „Pflichtschule“ bedeuten, wenn die Eltern wählen können zwischen Gymnasium und Gemeinschaftsschule? Wie soll „Abschulen“ unter „gleichwertigen“ Schulformen gehen? Sollen Gemeinschaftsschulen, die in der Regel eine viel stärker heterogene Schülerschaft zu unterrichten haben, Schüler/innen integrieren, die das Gymnasium glaubt nicht mehr fördern zu können? Wie lässt sich unter „gleichwertigen“ Schulformen G8 noch begründen? Was soll überhaupt „Verfassungsgarantie“, wenn von Eltern, Schulen und Schulträgern entschieden wird, wie das Schulangebot vor Ort gestaltet wird? Und welche Schulform überlebt, wenn es in einer Kommune nicht genug Schüler/innen für beide Schulformen gibt und die Mehrheit der Eltern sich für die Gemeinschaftsschule entscheidet?

Die neue Regierung aus CDU und SPD

Die Landtagswahl 2012 ergab für das Bündnis aus CDU, FDP und Grünen keine Mehrheit mehr und die CDU, zwar noch stärkste Fraktion, hatte nur eine Option im Landtag, die SPD. Diese hätte auch mit der Linkspartei und den Grünen koalieren können, denen sie schulpolitisch näher stand, entschied sich aber für ein Bündnis mit der CDU.

Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung wird das Zwei-Wege-Modell bestätigt und die beiden Schulformen werden wieder als „gleichwertig“ dargestellt. Allerdings, und das ist wohl die Handschrift der SPD, sollen alle „Parameter“ mit dem Ziel überprüft werden, „diese Gleichwertigkeit im Rahmen eines Stufenplans umzusetzen“. Die „Betreuungsrelation“ zwischen Lehrer/innen und Schüler/innen soll in den nächsten Jahren, wie von der SPD versprochen, kontinuierlich verbessert werden, - allerdings an beiden Schulformen im gleichen Umfang. In den Klassenstufen 5 und 6 soll die Klassengröße Schritt für Schritt auf 25, in Klasse 7 bis 9 (Gymnasium) und 7 bis 10 (Gemeinschaftsschule) auf 27 reduziert werden. Den Gemeinschaftsschulen werden lediglich zur „Entwicklung ihres pädagogischen Konzepts“ während der Einführungsphase bis 2014/15 „sechs Deputatsstunden pro Schule“ zugewiesen. (S.25)

Das Einknicken der SPD

Diese „Gleichbehandlung“ von Gymnasium und Gemeinschaftsschule ab 2014/15 steht nun allerdings im Widerspruch zur massiven Kritik an der wenig durchdachten und überstürzten Einführung der Gemeinschaftsschule durch die alte Regierung.

Unerwähnt bleibt auch im Koalitionsvertrag die im Wahlprogramm angekündigte grundlegende Reform des Lehramtsstudiums. Dort hieß es:

„Gleiche Klasse, gleiche Arbeit, unterschiedliche Bezahlung: Das ist heute die Realität an saarländischen Schulen. Abhängig von ihrer Ausbildung werden die Lehrkräfte unterschiedlich besoldet. Im Alltag verrichten sie in ihrem Kollegium aber die gleiche Arbeit. Wir werden eine Bestandsaufnahme dieser Ungleichbehandlung vornehmen. In einem Stufenplan werden wir die Besoldungsstruktur im Sinne gleichen Lohns für gleiche Arbeit anpassen.“ (Wahlprogramm, Kap.3, S.5)

Zu dem Versprechen an die Gymnasialklientel, dass es mit der CDU „keine generelle Abschaffung des 'Abschulens' über die Klassen 5 und 6 hinaus geben“ werde, heißt es im Koalitionsvertrag eher kryptisch als klar:

„Der Modellversuch 'Fördern statt Sitzenbleiben', durch den das Wiederholen und Abschulen in den Klassenstufen 5 und 6 ausgesetzt wurde, werden wir auswerten. Es ist unser gemeinsames Ziel, die Gymnasien in ihrem Bemühen zu unterstützen, die Erfolgschancen ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern.“ (S.26)

Anmeldezahlen und Klassengröße an Gymnasium und Gemeinschaftsschule

Im Schuljahr 2013/14 besuchten 51,3 Prozent der Schüler/innen die Gemeinschaftsschule und 42,2 Prozent das Gymnasium (bildungsklick.de /1.3.2013). 2016/17 waren es 56,8 Prozent an der Gemeinschaftsschule und 43,2 Prozent am Gymnasium. Für den SPD-Bildungsminister, Ulrich Commercon, zeigen diese Zahlen von 2013/14 bis 2016/17 „eine kontinuierliche Entwicklung der Schulformen Gemeinschaftsschule und Gymnasium“. Das zweigliedrige Schulmodell genieße „sowohl bei den Eltern als auch bei den Schülerinnen und Schülern eine hohe und gleichbleibende Akzeptanz“. (bildungsklick.de /25.2.2016)

Was die durchschnittliche Klassengröße betrifft, versucht der Bildungsminister offensichtlich, gegen die Forderung der CDU nach Gleichbehandlung der Schulformen, die schwierige pädagogische Arbeit an Gemeinschaftsschulen zu berücksichtigen. So beträgt die Klassengröße für das Schuljahr 2013/14 an Gymnasien 25,3 und an Gemeinschaftsschulen 22,6 Schüler/innen. (bildungsklick.de/ 1.3.2013)

Reform des Lehramtsstudiums

Auch im Lehramtsstudium hat der Bildungsminister etwas bewegen können. Im Wahlprogramm der SPD 2012 heißt es noch: „Um die Gleichwertigkeit der Gemeinschaftsschule zu sichern und die Unterrichtung an den dazugehörigen Oberstufen vorzubereiten, werden an allen Gemeinschaftsschulen auch Lehrkräfte mit der Fakultas für die Oberstufe unterrichten.“ (Wahlprogramm 2012, Kap.3, S.5)

Inzwischen fand eine Reform der „Lehramtsausbildung im Saarland“ statt, mit einem eigenen Lehramt für die Primarstufe und einem Lehramt für die Sekundarstufe I mit einer Ausbildungsdauer von jeweils 8 Semestern, und einem gemeinsamen Lehramt für die Sekundarstufe I und II für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit einer Ausbildungsdauer von 10 Semestern. (Sonderpädagogen werden nicht im Saarland, sondern in Rheinland-Pfalz ausgebildet. Ausbildungsdauer: 9 Semester). („Lehramtsausbildung im Saarland“)

Der Kompromiss in der Koalition war wohl der: Ein gemeinsames Lehramt für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen von 10 Semestern, aber nur 8 Semester für Primarstufe und wohl für Lehrkräfte der Sekundarstufe I, die noch für die Erweiterte Realschule und die Integrierte Gesamtschule ausgebildet wurden. Dafür gibt es zwar von der Sache her keine Begründung mehr, wohl aber eine, was die Finanzierung der Lehrkräfte betrifft.

Landeselterninitiative für Bildung“ und ein „Bündnis für inklusive Bildung“

Im pädagogischen Vergleich von Gymnasium und Gemeinschaftsschule fällt auf, wie positiv die saarländische „Landeselterninitiative für Bildung e.V.“ die pädagogische Arbeit an Gemeinschaftsschulen, mit und ohne eigene Oberstufe, inzwischen wahrnimmt. Sie kritisiert zum einen immer wieder in den letzten Jahren die Umstellung von G9 zu G8 und „die höhere Belastung eines Weges zum Abitur in acht Jahren“. Nach der Einführung des Zwei-Wege-Modells fordert die Elterninitiative – bislang vergeblich - „die Vorlage eines Konzepts zur Entwicklung der Qualität von Unterricht und Lernen an Gymnasien mit Schwerpunkt Individualisierung des Lernens“, wie „die Regierung es für die Gemeinschaftsschulen vorgegeben“ habe. (bildungsklick.de/ 14.3.2014)

Die Konsequenz dieser Forderungen, Rückkehr zu G9 und Individualisieren statt Abschulen, wäre, dass beide Schulformen statt Gleichbehandlung eine bedarfsgerechte, sächliche und personelle Ausstattung erhalten. Das fordert auch ein „Bündnis für inklusive Bildung“ im Saarland, dem u.a. auch die „Landeselterninitiative für Bildung“ angehört. Es müsse „ein landesweites Konzept zur Personalausstattung aller Schulen“ entwickelt werden, „das systematisch die sozialen Lebensumstände der SchülerInnen einer Schule gewichtet und schwierigere Unterrichtsbedingungen für die Lehrkräfte ausgleicht“. Deshalb sei „für die Personalzuweisung ein sog. Sozialindex nach klaren und transparenten Kriterien zu erstellen“. (bildungsklick.de/10.03.2017)

Die Landeselterninitiative, die offensichtlich keine einseitige Lobbyarbeit fürs Gymnasium betreibt, plädiert dafür, dass auch das Gymnasium mit mehr Lernzeit und individueller Förderung dieselben Voraussetzungen wie die Gemeinschaftsschule bekommt, um auch Inklusion umzusetzen und nicht weiter gezwungen ist, mit Exklusion Inklusion zu konterkarieren. Auch das Gymnasium übernimmt dann die Verantwortung, seine angenommenen Schüler/innen mindestens zu einem Ersten Bildungsabschluss (Hauptschulabschluss) zu fördern.

Ob das alles genügt, um einen fairen Wettbewerb zwischen den beiden Schulformen zu gewährleisten? Solange es das Gymnasium auch in der Sekundarstufe I gibt, ist ein Zwei-Wege-Modell ein gegliedertes System, selbst wenn es im Saarland zu einem Abschulverbot käme und G8 sich in G9 zurückverwandeln würde. Das Gymnasium bleibt die in der Gesellschaft angesehenere Schulform und wird vor allem die leistungsstarken Schüler/innen aus bildungsengagierten Familien anziehen und andere Eltern eher einschüchtern. Erst eine Schule für alle in der Sekundarstufe I wird an diesem Zustand etwas ändern. Aber auch dann wird es das, was das „Bündnis für inklusive Bildung“ fordert, geben müssen: „ein landesweites Konzept zur Personalausstattung aller Schulen“, einen „Sozialindex nach klaren und transparenten Kriterien“.

Wahlprogramme 2017

Regierung

In ihrem Wahlprogramm will die CDU „das Zwei-Säulen-Modell aus Gymnasium und Gemeinschaftsschule erhalten“. Die „Gleichwertigkeit“ der beiden Schulformen müsse „auch in Zukunft gesichert werden, insbesondere im Hinblick auf Klassengröße, Förderunterricht sowie Sach- und Personalausstattung (Betreuungsrelation zwischen Schülern und Lehrern)“. Es dürfe „keine Privilegierung und keine Benachteiligung einzelner Schularten geben“. (S.28)

Was aber bedeutet für die CDU „keine Privilegierung und keine Benachteiligung“? Ist das,was der Bildungsminister für das Schuljahr 2013/14 an durchschnittlicher Klassengröße an Gymnasien (25,3) und Gemeinschaftsschulen (22,6) durchgesetzt hat, schon ein Verstoß dagegen? Oder hat die Partei akzeptiert, auch mit Rücksicht auf Gemeinschaftsschulen in CDU-regierten Kommunen, dass man ganz unterschiedlich starke Belastungen an den beiden Schulformen berücksichtigen muss?

Die SPD setzt konkrete Akzente. Sie will in ihrem Wahlprogramm die Gemeinschaftsschulen „in ihrer Entwicklung weiter stärken“; denn sie stemmten „den Hauptteil der Herausforderungen“ und würden „ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht“. In den vergangenen Jahren hätten „sie sich aktiv und engagiert der Themen individueller Förderung, Inklusion und Integration angenommen“. Die Partei werde „dafür Sorge tragen, dass sie in ihrer Arbeit kontinuierlich und spürbar entlastet werden. (S.20)

Auch die Reform des Lehramtsstudiums ist für die SPD noch nicht abgeschlossen. So sei der neue Grundschulstudiengang „als reines Primarstufen-Studium“ „ein erster wichtiger Schritt“. Dauerhaft werde es allerdings „erforderlich sein, alle Lehrämter gleichwertig auszubilden und entsprechend zu besolden“. (S.21)

Opposition

Für die Grünen hat mit der Einführung des Zwei-Weg-Modells, die die Partei gegen den Widerstand von CDU und FDP 2009 durchgesetzt hat, „die Schulstrukturdiskussion im Saarland ein Ende gefunden“. Es gehe nun, wie bei der SPD, um die „weiter Ausgestaltung des Systems in Richtung Gleichwertigkeit der Schulformen und Qualitätssteigerung des Unterrichts“. (Wahlprogramm, S.30)

Dass mit der Etablierung des Zwei-Wege-Modells die „Schulstrukturdiskussion“ zu Ende sei, ist für Die Linke nicht akzeptabel. Ihr langfristiges Ziel bleibe „eine Schule für alle“: eine „Gemeinschaftsschule von Anfang an, in der alle von der ersten Klasse bis zum Schulabschluss ganztägig gemeinsam lernen können“. Die bestehende Gemeinschaftsschule, die alle Kinder und Jugendliche, - „unabhängig von persönlichen und sozialen Voraussetzungen – zum bestmöglichen Lernfortschritt und zum höchstmöglichen Schulabschluss führen“ soll, brauche dafür „mehr personelle Ressourcen“.

Außerdem brauche die Gemeinschaftsschule „ein tragfähiges Oberstufenkonzept, um das Abitur nach 9 Jahren als Alternative zum Gymnasium anbieten zu können“ (Wahlprogramm, S.10). Diese Forderung ist weder für CDU, SPD und die Grünen ein Thema für den Wahlkampf.

Koalitionsvertrag 2017

Nachdem bei der Landtagswahl am 26.März 2017 FDP und Grüne an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert sind und es für ein rot-rotes Bündnis nicht reichte, lief alles auf eine erneute Koalition aus CDU und SPD hinaus, die Mitte Mai ihren Koalitionsvertrag veröffentlichte. Darin will die neue Regierung an „der Gleichwertigkeit des in der Verfassung festgeschriebenen Zwei-Säulen-Systems“ aus Gymnasium und Gemeinschaftsschule festhalten (S.45). Dieses System ermögliche es „Schülerinnen und Schülern, entsprechend ihren Neigungen und Begabungen in unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten alle Abschlüsse zu erzielen“. (S.48)

Es bleibt also im Saarland erst einmal bei G8 und den „unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten“, die auch die Schulwahl der Eltern und die Zusammensetzung der Schülerschaft an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien beeinflussen und ganz konkret die Heterogenität an Gemeinschaftsschulen verstärken. Eine Wiedereinführung von G9 würde allerdings die Attraktivität des Gymnasiums gegenüber der Gemeinschaftsschule noch einmal erhöhen. Eine Lösung des Problems kann nur eine Überwindung des nach wie vor gegliederten Systems bringen: Eine Schule für alle von Klasse 5 bis 10, wie es die Grundschule vor bald hundert Jahren geworden ist.

Die Gemeinschaftsschulen will die Koalition „in ihrer Entwicklung weiter stärken“. „Ihre heterogene Schülerschaft“ erfordere „eine Orientierung an den individuellen Lernvoraussetzungen“. Die Koalition will dafür sorgen, „dass die Gemeinschaftsschulen dieser Herausforderung gerecht werden können“. (S.48)

Dies setzt allerdings einen „Sozialindex nach klaren und transparenten Kriterien“ voraus, wie ihn das „Bündnis für inklusive Bildung“ fordert. Ein solcher Index wäre auch in einer Schule für alle erforderlich, der ja nicht die unterschiedliche Sozialstruktur der einzelnen Schulen beseitigt.

Wenn Die Linke in ihrem Wahlprogramm „ein tragfähiges Oberstufenkonzept“ für die Gemeinschaftsschule fordert, „um das Abitur nach 9 Jahren als Alternative zum Gymnasium anbieten zu können“ (S.10), so findet sich dies im Koalitionsvertrag mit der Ankündigung: Man sei mit „der Einrichtung von Oberstufenverbünden unter Einbindung der Oberstufengymnasien“ „einen weiteren Schritt gegangen“. (S.48)

Expertenkommission

Es gab in den Koalitionsverhandlungen wohl strittige Themen, die ausgeklammert wurden und nun in einer „Expertenkommission“ behandelt werden sollen, u.a. Fragen „des Schulzugangs, der Zeit (G8/G9), der Inhalte und der Qualität des Unterrichts, der Gestaltung der Oberstufe und des Abiturs“. Der Kommission soll sich zusammensetzen „aus Vertretern der beiden Koalitionsfraktionen, Eltern- und Schülervertretungen der einzelnen Schulformen, Lehrerverbänden, Schulträgern, dem für Bildung zuständigen Ministerium und der Staatskanzlei sowie Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Hochschulen und der Zivilgesellschaft“. (S.49)

Unter den Fragen, die die Kommission bearbeiten soll, fehlt die nach der weiteren Reform des Lehramtsstudiums, die die SPD in ihrem Wahlprogramm fordert: Dauerhaft werde es erforderlich sein, „alle Lehrämter gleichwertig auszubilden und entsprechend zu besolden“. Diese Frage war wohl unter den Koalitionspartnern so strittig, dass sie auch nicht der Expertenkommission zur Bearbeitung gestellt wurde. Es bleibt also erst einmal bei der verkürzten Ausbildungsdauer der Grundschullehrer/innen und der damit verbundenen Diskriminierung ihrer Arbeit in der Schule. Dazu stehen dann im Koalitionsvertrag die schönen Sätze: „Die Grundschule legt den Grundstein für den schulischen Werdegang der Schülerinnen und Schüler. Die Qualität ihrer Arbeit ist daher von herausragender Bedeutung.“ (S.49)

 

Letzte Aktualisierung: 23.05.2017