Prof. Dr. Valentin Merkelbach

Ein Zwei-Wege-Modell aus Gymnasium und Gemeinschaftsschule im Saarland

September 2011

Alte und neue Zweigliedrigkeit

Es gibt in den Bundesländern neben einer alten Zweigliedrigkeit in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine neue in einigen alten Ländern. Ins Blickfeld der Öffentlichkeit rückte das alte Zwei-Säulen-Modell im Osten der Republik, als die drei genannten Bundesländern mit Sachsen an der Spitze bei PISA mit guten Ergebnissen aufwarteten und die Frage sich stellte, ob nicht die Anzahl der Schulformen Einfluss hat auf die Leistungsfähigkeit des Systems.

Inspiriert hat die Frage nach der zweiten PISA-Studie 2003 zunächst die drei Stadtstaaten, in denen die Akzeptanz der Hauptschule rapide schwand und der Anteil von Schüler/innen mit Migrationshintergrund besonders hoch ist.

In Hamburg initiierte die alleinregierende CDU eine parteiübergreifende Enquetekommission, die sich auf ein Zwei-Wege-Modell einigen konnte aus Gymnasium und Stadtteilschule, die auch – nach 13 Schuljahren – zum Abitur führen kann. Das war das spektakulär Neue gegenüber den zweigliedrigen Systemen in den neuen Ländern, wo die nichtgymnasiale Schule eine Schule der Sekundarstufe I ist, die am Ende des 6. Schuljahres ihre Schüler/innen nach der ersten Auslese am Ende der Grundschule ein weiteres Mal sortiert und abschlussbezogenen Haupt- und Realschulklassen zuweist. D.h. ab dem 7.Schuljahr wird dieses System wieder dreigliedrig.

In allen drei Stadtstaaten ist inzwischen ein Zwei-Wege-Modell beschlossen und im Schulgesetz verankert. Die Schule neben dem Gymnasium, die in Hamburg Stadtteilschule, in Berlin Integrierte Sekundarschule und in Bremen Oberschule heißt, bietet alle Abschlüssen an, die Hochschulreife eingeschlossen, und soll trotz größerer Heterogenität ihrer Schülerschaft dem Gymnasium gleichgestellt sein. In welchem Umfange diese Ankündigung, was eine bedarfsgerechte Ressourcenzuweisung betrifft, gelingen wird, bleibt abzuwarten und wird wesentlich vom Druck der Öffentlichkeit, insbesondere der organisierten Elternschaft, abhängen.

Die von zahlreichen Initiativen geforderte Schule für alle, unter Einschluss des Gymnasiums, ist weder unter Schwarz/Grün in Hamburg, noch unter Rot/Rot in Berlin, noch unter Rot/Grün in Bremen ernsthaft in Erwägung gezogen worden und die Garantie für den Erhalt des Gymnasiums war auch schon die Voraussetzung für die Einigung in der Hamburger Enquetekommission. Selbst eine Verlängerung der Grundschulzeit auf sechs Jahre unter Schwarz/Grün in Hamburg stieß bei der Gymnasiallobby auf massiven Widerstand und wurde in einem Volksentscheid 2010 zu Fall gebracht.

Die Reforminitiative der Grünen

Das war die Situation in der neuen Koalition des Saarlandes aus CDU, FDP und den Grünen, wo im Koalitionsvertrag 2009 vereinbart wurde, das dreigliedrige Schulsystem aus Gymnasium, Erweiterter Realschule und Integrierter Gesamtschule nun auch in einem Flächenstaat auf ein Zwei-Wege-Modell zu reduzieren. Die Grünen hatten in den Koalitionsverhandlungen zwei zentrale schulpolitische Forderungen durchgesetzt: Die Grundschule sollte um ein 5.Schuljahr erweitert werden; Erweiterte Realschule und Integrierte Gesamtschule fusionieren zu einer Gemeinschaftsschule, die, wie in den Stadtstaaten, nach 13 Schuljahren auch zum Abitur führt.

Unter dem Einfluss des Hamburger Volksentscheids scheiterte die fünfjährige Grundschule nicht nur am einsetzenden Widerstand der Gymnasiallobby; auch die oppositionelle SPD stand für die notwendige Verfassungsänderung nicht zur Verfügung. Nun ging es um eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Aufnahme der Gemeinschaftsschule in die saarländische Verfassung.

Das Zwei-Wege-Modell der SPD

Die SPD hatte bereits 1996 als Regierungspartei mit der CDU vereinbart, die „Hauptschulgarantie“ aus der Verfassung zu streichen, nachdem weniger als 8 % diese Schulform im Saarland noch besuchten. Aus Haupt- und Realschule wurde die Erweiterte Realschule, die, ähnlich wie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, am Ende des 6.Schuljahres abschlussbezogene Haupt- und Realschulklassen bildet.

Nach PISA 2003 gab es in der dann oppositionellen SPD strukturpolitische Überlegungen, die zu einem Zwei-Wege-Modell führten, das auf einem Landesparteitag 2004 beschlossen und 2007 mir großer Mehrheit bestätigt wurde.

In einem Interview vom 7.10.2007 begründet der damalige bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Reiner Braun, die Positionierung der SPD. Die steigenden Anmeldezahlen an den Integrierten Gesamtschulen belegten, „dass die Eltern eine frühe Sortierung ablehnen und eine längere Unterrichtung ihrer Kinder befürworten“. Die Erweiterte Realschule habe deutliche Einbußen hinnehmen müssen, sodass an einigen Standorten schon sehr bald ein „geordneter Schulbetrieb“ nicht mehr gegeben sei, während für das Gymnasium trotz heftiger Kritik an G8 sich nahezu 40 % der Eltern entschieden.

Da alle Schulformen im Saarland in der Verfassung verankert sind, vermeide die SPD, so Braun, „den ebenso beliebten wie aussichtslosen großen Schritt zu der einen Schule für alle“, auch wenn dieser Schritt „pädagogisch durchaus geboten sein mag“.

Unser „Zwei-Wege-Modell“ sieht zwei verschiedene Wege zum (möglichen) Abitur vor: Neben dem gymnasialen Weg nach 8 Jahren den integrativen nach 9 Jahren. Hierzu sollen die bestehenden „Erweiterten Realschulen“ und Gesamtschulen zu einer Schulform zusammengefasst werden, die sich am pädagogischen Konzept der integrierten Gesamtschule orientiert, die im Saarland seit 20 Jahren erfolgreich arbeitet. Da diese Schule alle Schülerinnen und Schüler aufzunehmen hat, die nicht das Gymnasium besuchen, müssen deren Rahmenbedingungen so attraktiv ausgestaltet werden, dass sie als echte Alternative zum Gymnasium wahrgenommen wird.

Zu dem von der SPD ins Auge gefassten Namen „Gemeinschaftsschule“ für den alternativen Weg zum Abitur erklärt Braun, wohl mit Blick auf das damalige SPD-Konzept in NRW, dass Schulen, die sich so nennen, „aber nach der 6.Klasse unter einem Dach drei verschiedene Bildungsgänge“ anbieten, „der bisherigen Sortierung in Schubladen – wenn auch in abgeschwächter Form – Vorschub“ leisteten. Der Begriff „Gemeinschaftsschule“ drohe so „an solchen Schulen zum Etikettenschwindel zu werden“. (www.schulstruktur.com/ Dokument 18)

Das Ringen um eine verfassungsändernde Mehrheit

Mit einer derart positionierten SPD galt es nun über eine Verfassungsänderung und die Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule zu verhandeln. Am Ende der Verhandlungen, die zu keiner Einigung führten, stand ein Eckpunktepapier, das Bildungsminister Klaus Kessler von den Grünen am 26.1.2011 als „Angebot“ der Regierungsfraktionen an die Opposition veröffentlichte:

  • In der Landesverfassung soll die Gleichwertigkeit von Gymnasium und Gemeinschaftsschule dahingehend festgelegt werden, „dass in beiden Schulformen die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann“.
  • Die Inklusionsverpflichtung wird festgeschrieben.
  • Die bisherigen Standorte der Erweiterten Realschule und der Gesamtschule werden Gemeinschaftsschulen.
  • Im Rahmen eines Schulentwicklungsplanes erhält eine Gemeinschaftsschule in Abhängigkeit von der Schülerzahl eine Oberstufe oder sie kooperiert mit andern Gemeinschaftsschulen oder Gymnasien oder Berufsbildungszentren.
  • Es soll ein „Orientierungsmodell zur Fachleistungsdifferenzierung der Gemeinschaftsschule“ entwickelt werden. Über Abweichungen von diesem Modell kann die Schulkonferenz entscheiden.
  • (http://www.gemeinsam-bilden.de/zweisaeulenmodell)

Ebenfalls am 26.1.2011 erscheint unter dem Titel „Angebot der Regierung ist unzureichend“ der Beschluss des SPD-Landesvorstandes, der begründet, warum die Partei einer Verfassungsänderung nicht zustimmen wird. Der Beschluss sei „keine Entscheidung gegen die Gemeinschaftsschule, sondern eine Entscheidung gegen ein wenig durchdachtes und unterfinanziertes Hau-Ruck-Verfahren“. Im Ergebnis seien nicht nur zentrale Forderungen der SPD unberücksichtigt geblieben, sondern es würden auch „für eine Reform notwendige Voraussetzungen nicht erfüllt“:

  • Bis heute verweigert die Landesregierung eine verlässliche Standortplanung. Für eine Reform wäre es nicht nur notwendig zu wissen, welche Standorte erhalten bleiben, sondern auch, an welchen Standorten welche Bildungsabschlüsse erzielt werden können.
  • Die Bildung einer eigenständigen Oberstufe wird dem Gymnasium zu Recht garantiert, während die Koalition der Gemeinschaftsschule diese Garantie verweigert.
  • Ebenso war die Koalition weder bereit, die bislang höhere Unterrichtsverpflichtung noch die Lehrerbesoldung an Gesamtschulen und ERSen den Gymnasien anzupassen.
  • Zentrale Abschlussprüfungen sollen an der Gemeinschaftsschule zur Erlangung des Hauptschul- und Mittleren Bildungsabschlusses verlangt werden, während am Gymnasium nicht nur die Versetzungsentscheidung ausreicht, sondern auch die Noten angehoben werden.
  • Es fehlt bis heute ebenso ein pädagogisches Konzept der Landesregierung zur Binnendifferenzierung und Unterrichtsgestaltung wie zur Lehreraus- und –weiterbildung. Der Charakter der Gemeinschaftsschule als Pflichtschule, die alle SchülerInnen aufnehmen und behalten muss, mit der Folge einer sehr viel größeren Heterogenität, stellt aber auch sehr viel höhere Anforderungen an die Lehr- und Lernkultur sowie die Pädagogik der Lehrkräfte ggü. dem Gymnasium als reiner Angebotsschule.
  • Notwendig für eine funktionierende Gemeinschaftsschule wäre es, die Schüler-Lehrer-Relation entscheidend zu verbessern, die Klassenhöchstzahl abzusenken und zusätzlich bedarfsgerechte sozial- und sonderpädagogische Personalisierungsmaßnahmen verbindlich zu regeln. Die Koalition hat aber ausdrücklich erklärt, die Klassenhöchstzahl von 29 Schülerinnen und Schülern pro Klasse nicht absenken zu wollen, auch Ausnahmen nach oben weiter zuzulassen und lediglich in Hinblick auf Durchschnittsgrößen eine gesetzliche Regelung in Aussicht gestellt. Angesichts der Tatsache, dass die Durchschnittsgrößen an den ERSen und Gesamtschulen zusammen bereits heute bei 24,1 SchülerInnen liegt, war bereits das erste „Angebot“ eines landesweiten Durchschnitts von 25 SchülerInnen eher eine Drohung; ein standortspezifischer Durchschnitt von 26 SchülerInnen ist demgegenüber sogar ein Provokation.
  • Völligen Dissens ergaben die Gespräche darüber hinaus bei den Themen Inklusion (Koalition lehnt einklagbares Recht der Eltern ab und besteht auf dauerhaftem Erhalt der Förderschulen) und Lernmittelfreiheit; ebenso ist die Koalition nicht bereit, ein wohnortnahes Angebot echter Ganztagsschulen zu garantieren.
    (www.spd-saar.de; auch auf: http://bildungsklick.de/ 27.1.2011)

Mit den Einwänden der SPD zur Ausstattung der Gemeinschaftsschulen decken sich weitgehend die Forderungen der Landesinitiative für Bildung, die sie in einer Pressenerklärung vom 27.1.2011 unter dem Titel „Qualitätskriterien der Gemeinschaftsschule verlässlich regeln!“ veröffentlicht hat. Die Initiative geht zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass es zu einer Verfassungsänderung nicht kommt. Das Fazit ihrer Einwände:

Nicht akzeptieren können wir deshalb die Haltung des Ministerpräsidenten, der im Zusammenhang mit der Diskussion um die Klassengröße von nicht in Frage kommender Privilegierung der Gemeinschaftsschule gesprochen hat. Wenn eine Schule alle Schüler aufnehmen muss, ist ihre Erziehungs- und Bildungsaufgabe schwieriger, braucht sie mehr Personal. (http://bildungsklick.de/ 27.1.2011)

Als davon auszugehen war, dass die Koalition keine Mehrheit für ihre Verfassungsänderung bekommt, meldet am 26.2.2011 dpa, dass die Fraktion der Linkspartei mit ihrem Chef Oskar Lafontaine die Verfassungsänderung der Koalition zur Gemeinschaftsschule mitträgt. (http://bildungsklick de/ 26.2.2011) Hat die Linkspartei über eine bessere Ausstattung der Gemeinschaftsschule verhandelt? In einer Notiz der Frankfurter Rundschau vom 8.2.2011 heißt es, Oskar Lafontaine habe „als Hauptbedingung genannt, dass die Regierung einen Vorschlag macht, wie der zunehmende Unterrichtsausfall gestoppt werden könne“.

Eine Anhörung im Bildungsausschuss des Landtags am 26.5.2011 mit Vertretern der Elternschaft (Landeseltervertretung der Gesamtschulen und der Erweiterten Realschulen, Gesamtlandeselternvertretung, Landeselterninitiative für Bildung) brachte keine Annäherung der Standpunkte. (http://bildungsklick.de/ 26.5.2011)

Gemeinschaftsschule mit Verfassungsrang

Am 15.6. 2011 beschloss der Saarländische Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP, Grünen und Linkspartei die Verfassungsänderung zur Einführung der Gemeinschaftsschule.

In einem Interview vom 8.1.2010 wurde der seit dem 10.11.2009 amtierende Bildungsminister Klaus Kessler gefragt, wie viele Kröten er in der Koalition denn schon habe schlucken müssen. Kessler: „Bis jetzt noch gar keine. Die würden sich erst beim finanziellen Rahmen zeigen, der mir für die Bildungspolitik gesetzt ist“. (Frankfurter Rundschau, 8.1.2010). Zu diesem Zeitpunkt konnte der neue Minister noch stolz darauf verweisen, dass er zwei einschneidende Strukturveränderungen, die fünfjährige Grundschule und die Gemeinschaftsschule, den beiden widerspenstigen Koalitionspartnern hat abringen können.

Bereits am 1.12.2009 hatte er eine weitere wichtige Reformmaßnahme in der Koalition durchgesetzt: „Für den bevorstehenden Schulwechsel von der Grundschule auf weiterführende Schulen wird es eine Übergangsregelung geben. Die verbindliche Schullaufbahnempfehlung wird abgeschafft und durch ein verpflichtendes Beratungsgespräch der Grundschullehrkräfte ersetzt. Damit wollen wir das Wahlrecht der Eltern stärken und den Druck und die Belastung der Grundschullehrkräfte abmildern.“ (http://bildungsklick.de 1.12.2009)

Nach dem Scheitern des Plans einer fünfjährigen Grundschule blieb das Projekt „Gemeinschaftsschule“, für das der Minister hoffen konnte, die SPD für eine Verfassungsänderung mit ins Boot zu holen, die ja bereits 2004 das Zwei-Wege-Modell in ihr „Regierungsprogramm“ geschrieben hatte. Jetzt aber musste er erfahren, was er in dem zitierten Interview schon ahnte, dass es beim finanziellen Rahmen für seine Schulpolitik ans Krötenschlucken ging. Die Bereitschaft von CDU und FDP, dem reformfreudigen Minister entgegenzukommen, war erschöpft, sodass Klaus Kessler, der vor seiner politischen Karriere lange Lehrer und von 1992 bis 2009 GEW-Vorsitzender im Saarland war, sich gegenüber den wohl für ihn nachvollziehbaren Forderungen der SPD regelrecht taub stellen musste.

So in die Enge getrieben gab es für den Minister nur die Alternative, nun auch sein zweites Projekt, die Gemeinschaftsschule, als gescheitert zu erklären oder es mit der zweiten Oppositionspartei, der Linkspartei, zu versuchen. Man mag Kessler für den Coup mit der Linkspartei vorhalten, das er beim Projekt „Gemeinschaftsschule“ nicht auch wie bei der fünfjährigen Grundschule sein Scheitern eingestand, zumal nicht nur die SPD, sondern die gesamte organisierte Elternschaft mit guten Gründen sein Konzept für unausgegoren hielt und hält. Dennoch müssen Kesslers Kritiker jetzt zur Kenntnis nehmen: Es gibt im Saarland eine in der Verfassung verankerte Schule neben dem Gymnasium, die nach 13 Schuljahren auch zum Abitur führt und in die alle Kinder gehen, die auf dem Gymnasium keinen Platz finden oder deren Eltern bewusst sich für diese Schule entscheiden.

Für diese Strukturentscheidung gibt es über alle Parteigrenzen hinweg und in der Elternschaft einen breiten Konsens und sie wird nicht mehr Gegenstand von Wahlauseinandersetzung sein. Aufgabe für alle, die diese Strukturreform für unzureichend halten, bleibt, für eine Gemeinschaftsschule zu streiten, die für ihre im Vergleich mit dem Gymnasium viel größere Heterogenität personell und materiell so ausgestattet wird, dass sie eine faire Chance bekommt, zu einer pädagogisch attraktiven Alternative zum Gymnasium zu werden. Es geht um eine Schule, die sich, wie die SPD das postuliert, „am pädagogischen Konzept der integrierten Gesamtschule orientiert“ und in der Lage ist, das Gymnasium pädagogisch herauszufordern. Eine solche Herausforderung dürfte unter Eltern, die ausschließlich gymnasial orientiert sind, im wohlverstandenen Interesse ihrer Kinder, durchaus auf Zustimmung stoßen.

Kann das neue Zwei-Wege-Modell Schulfrieden stiften?

„Schulfrieden. Wie ein bildungspolitischer Konsens in Deutschland aussehen könnte“ (2011) ist der Titel eines Buches von Renate Jürgens-Pieper, seit 2007 Senatorin für Bildung und Wissenschaft in Bremen, und Wilhelm Pieper. Beide haben langjährige Erfahrung mit Aufbau und Entwicklung von Gesamtschulen in Niedersachsen, darunter der IGS Franzsches Feld in Braunschweig, die 2006 mit dem neugegründeten Deutschen Schulpreis ausgezeichnet wurde.

In zwei umfangreichen Kapiteln des Buches werden zum einen aus den konkreten Gesamtschulerfahrungen „Elemente einer erfolgreichen gemeinsamen Schule“ dargestellt (S.63-141) und zum andern wird aufgezeigt, welchen Niederschlag dieser innere Reformprozess bei der Entwicklung des Bremer Zwei-Wege-Modells aus Gymnasium und Oberschule gefunden hat (S.185-232). (Dazu: V.Merkelbach: Die neue Zweigliedrigkeit in den Stadtstaaten und die Rolle der SPD: http://user.uni-frankfurt.de/~merkelba/ August 2009)

Im Schlusskapitel „Schulfrieden ist möglich“ kommen Renate Jürgens-Pieper und Wilhelm Pieper auf den vielversprechenden Titel ihres Buches zurück. Als „langjährige engagierte Befürworter einer gemeinsamen Schule“ sehen sie im Zwei-Wege-Modell einen „Zwischenschritt“, „der nicht vom Wege“ abführe, sondern „in die richtige Richtung“ gehe. Mehr scheine „ohne Streit und großen Schulkrieg in absehbarer Zeit nicht möglich“. Aber Abstriche von ihrem Vorschlag – „insbesondere von der Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit beider Schularten“ seien auch nicht möglich, weil dann der Erfolg gefährdet sei.

Mit dem parteiübergreifenden Schulkompromiss in Bremen beginne allerdings erst „die entscheidende länderspezifische Umgestaltung des Schulwesens“, die über Erfolg oder Misserfolg mitentscheide. Werde etwa die Bremer Oberschule „im Verlauf des Ausgestaltungsprozesses zur ‚Restschule’“, werde „sie nicht auch von vielen schulisch leistungsstarken Schülerinnen und Schülern besucht“, so habe sie „nur geringe Chancen dauerhaft ein lernförderliches Klima zu gestalten“. Um das zu verhindern, seien „viele stützende und ergänzende Elemente notwendig“. (S.242)

Offen bleibt für Renate Jürgens-Pieper und Wilhelm Pieper am Ende ihres Buches die „Gretchenfrage“ zur Entwicklung des Zwei-Wege-Modells:
Was wird werden, wenn ein solches Schulsystem eingeführt, akzeptiert und kontinuierlich ausgestaltet wird? Wird es einen Wandel durch Annäherung geben? Wird sich das Gymnasium durch die Übernahme differenzierender Verfahrensweise der Oberschule annähern? (S.243)

Ein Zwei-Wege-Modell, wie es im rot/grün regierten Bremen mit Zustimmung der CDU Gesetz geworden ist, scheint nun auch die CDU auf Bundesebene den Ländern empfehlen zu wollen. Unter Federführung von Bundesbildungsministerin Annette Schavan soll auf dem nächsten Bundesparteitag im Herbst ein Modell beschlossen werden, das neben dem Gymnasium nur noch eine Schulform aus Haupt- und Realschule vorsieht, - dies aus der Einsicht, dass alle Maßnahmen zur Rettung der eigenständigen Hauptschule am Votum der Eltern gescheitert sind oder in absehbarer Zeit scheitern werden.

Der Schulentwicklungsforscher Ernst Rösner, der 1989 ein Buch „Abschied von der Hauptschule“ veröffentlichte und seitdem nicht müde wird zu empfehlen, doch das Siechtum dieser Schulform nicht mit immer neuen Stützungsmaßnahmen zu verlängern, wird in einem Interview von dpa mit der Frage konfrontiert, ob Annette Schavans Konzept, das im Kern ja das Ende der Hauptschule vorsehe, seine Zustimmung finde. Rösner konstatiert, dass die Fusion von Haupt- und Realschule zu einer „Oberschule“ für die CDU „ein Sprung nach vorn“ sei, diese neue Schulform aber ein strukturelles Defizit habe. Ihr fehlten die „gymnasialen Standards“. „Ultima Ratio der Eltern bei der Wahl einer weiterführenden Schule“ sei jedoch „das Vorhandensein gymnasialer Standards ab Klasse 5“. Eine Schule, die das nicht anbiete, habe „perspektivisch keine Chance“.

Auf die Frage, ob „die Lösung dann nicht eine Einheitsschule für alle“ sei, gibt Rösner, der als vielgefragter Schulreformexperte wohl die Stimmung im Lande kennt, eine ähnliche Antwort wie Renate Jürgens-Pieper und Wilhelm Pieper in ihrem Buch:
Wer glaubt, man könne das Gymnasium aus der bundesdeutschen Bildungslandschaft eliminieren, überhebt sich. Das wäre nicht bedarfsgerecht, und das Gymnasial-Klientel ist viel zu stark. Die Lösung könnte aber ein attraktives zweigliedriges Schulsystem sein, das nicht zweiwertig ist, sondern unterschiedliche Wege zum Abitur ermöglicht. Hier Gymnasium, dort gemeinsame Schule, egal wie sie heißt. Das bedeutet aber in beiden Fällen: Gymnasiale Standards ab Klasse fünf. Da führt kein Weg dran vorbei. (http://bildungsklick.de 26.8.2011)

Was in den drei Stadtstaaten und neuerdings im ersten Flächenstaat, dem Saarland, bereits gesetzlich verankert ist, setzt für die nächsten Jahre wohl den Maßstab für Schulstrukturreformen, in denen man versucht, die Interessen der beiden bildungspolitischen Lager zu einem Ausgleich zu bringen. Es wird spannend sein, wie die übrigen 12 Bundesländer auf das neue Zwei-Wege-Modell reagieren werden.

Spannend wird aber auch sein, wie es den vier Bundesländern gelingt, die beiden unterschiedlich belasteten Schulformen für einen fairen pädagogischen Wettbewerb untereinander bedarfsgerecht auszustatten, um der Gefahr zu begegnen, dass neue „Restschulen“ entstehen. Dafür mögen die Rahmenbedingungen in Bremen zur Zeit erfolgversprechender sein als in Hamburg, Berlin und im Saarland. Aber in allen vier Bundesländern wird sich die politische Auseinandersetzung auf die Fortentwicklung der strukturellen Vorgaben konzentrieren können und auf die entscheidende Frage, ob mit diesen Vorgaben Schulen sich in verstärktem Maß auf den Weg machen zu einer nicht mehr auslese-, sondern förderorientierten Lernkultur, wie das unsere besten Reformschulen unter oft schwierigen Bedingungen ja bereits praktizieren.

Letzte Aktualisierung: 01.09.2011