Prof. Dr. Valentin Merkelbach

Zur Entwicklung der Schulstruktur in den neuen Bundesländern

November 2011

Die Zeit der Wende

Bei ihrem Start hatten die neuen Bundesländer drei DDR-Gesetze zur Reform der Schulstruktur hinter sich. Das erste von 1946 mit der achtjährigen Grundschule, der eine vierjährige Oberstufe folgte, und zwei weiteren 1959 und 1965, die zur zehnjährigen Polytechnischen Oberschule (POS) und einer zweijährigen Erweiterten Oberschule (EOS) führten. Während die POS, wie die achtjährige Grundschule, eine Schule für alle war, gab es für die Aufnahme in die EOS eine strenge Auswahl, bei der neben dem Leistungskriterium die Frage nach dem gesellschaftlichen Bedarf und der politischen Zuverlässigkeit der Eltern eine entscheidende Rolle spielte. D.h. die Schule der DDR sortierte nicht nach vier Grundschuljahren, dafür um so rigider nach Klasse 10, sodass nur ein geringer Prozentsatz der Schüler/innen die Hochschulreife erlangte und viele, vor allem aus politischen Gründen, daran gehindert wurden.

Diese politisch indoktrinierte Schule war wohl ein entscheidender Grund, warum es keines der neuen Bundesländer nach der Wende in Betracht gezogen hat, die Einheitsschule, von ihren ideologischen Fesseln befreit, zu übernehmen, was bei dem sich rasch abzeichnenden Bevölkerungsrückgang und dem Rückgang der Schülerzahlen eine dem Problem angemessene Lösung gewesen wäre. Statt dessen gelang es den westdeutschen Ländern, die sehr bald im Osten als „Patenländer“ aktiv geworden sind, überall das Gymnasium als wichtigste Säule eines selektiven Systems zu etablieren. Es gelang allerdings nicht, auch das dreigliedrige System mit Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in Reinform umzusetzen.

In Brandenburg gibt es nach der Wende nach einer sechsjährigen Grundschule (wie in Berlin) neben dem Gymnasium die Realschule und die Integrierte Gesamtschule. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige neue Bundesland, wo es von 1991 bis 1996 auch eigenständige Hauptschulen gab, von denen die meisten mit einer Grundschule verbunden waren. Die drei übrigen neuen Bundesländer, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, setzten auf ein zweigliedriges System aus Gymnasium und einer Schule der Sekundarstufe I, die nach Klasse 6 abschlussbezogene Haupt- und Realschulklassen bildet. Sachsen nannte diese Schule Mittelschule, Sachsen-Anhalt Sekundarschule und Thüringen Regelschule.

Eine zweite Phase der Reform

Obwohl die neuen Bundesländer also nicht wie die alten mit der schwindenden Akzeptanz der Hauptschule zu kämpfen hatten und bei PISA gerade die zweigliedrigen Systeme mit guten Er

gebnissen aufwarteten, ja damit für die Strukturdebatte in den alten Ländern Impulsgeber waren, gerieten auch ihre Schulstrukturen der Wendezeit in der PISA-Debatte ins Wanken.

Es begann dies überraschend in Sachsen, das für kurze Zeit geradezu als Strukturmodell auch für die alten Bundesländer galt. Dort erreichte die SPD im Koalitionsvertrag mit der CDU 2004, dass es neben dem Gymnasium und der Mittelschule eine bis Ende von Klasse 10 integriert arbeitende Gemeinschaftsschule geben sollte. Dies allerdings nur als Schulversuch, wohl weil die SPD mit ihren 10 Prozent Wähleranteil als Juniorpartner nicht besonders ernst genommen wurde.

Ebenfalls eine Große Koalition in Brandenburg, da allerdings unter Führung der SPD, beschloss zum Schuljahr 2005/06 Realschulen und Gesamtschulen ohne eigene Oberstufe in Oberschulen umzubenennen. Erklärtes Ziel ist ein zweigliedriges System nach sächsischem Muster.

In Mecklenburg-Vorpommern, wo unter sozialdemokratisch geführten Regierungen auch Integrierte und Kooperative Gesamtschulen gegründet werden, gab es seit 1996 neben Gymnasien und Gesamtschulen nur noch verbundene Haupt- und Realschulen, die seit 2006 Regionale Schulen heißen. An dieser Struktur wird sich auch in der neuen Regierung aus SPD und CDU zunächst wenig ändern. In der Koalitionsvereinbarung für die Jahre 2011 bis 2016 gibt es de vage Formulierung: „Im Rahmen des Schuldialogs ist zu prüfen, ob eine Ausweitung des längeren gemeinsamen Lernens für eine positive Weiterentwicklung von Schule sinnvoll ist.“ (Koalitionsvereinbarung, S.35)

Zu den Regionalen Schulen heißt es: Sie sichern „die Ausbilddungsreife sowie den Übergang zum Fachgymnasium“. Das Gymnasium und „das Angebot gymnasialer Bildungsgänge“, seien ein wesentlicher Bestandteil des Bildungssystems und sollen erhalten bleiben. „Damit auch im ländlichen Raum der Zugang zur gymnasialen Bildung gewährleistet werden kann“, müsse dort „die Bildung von Schulzentren in Betracht gezogen werden“. Von neuen Gesamtschulen ist in diesem Zusammenhang keine Rede. (Koalitionsvereinbarung, S.37)

Neben Gymnasium und der Regelschule aus Haupt- und Realschule gibt es in Thüringens neuer Großer Koalition auf Betreiben der SPD eine Gemeinschaftsschule. In der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 heißt es dazu:

  • Es besteht auf beiden Seiten Übereinstimmung, auf der Basis des in Thüringen bisher Erreichten und Bewährten das Thüringer Schulsystem für längeres gemeinsames Lernen bis Klasse 8 zu öffnen. Die Thüringer Gemeinschaftsschule soll durch gesetzliche Festschreibung als vollwertiges und gleichberechtigtes Angebot in der Thüringer Schullandschaft etabliert werden. Alle Schulträger sollen neben der Regelschule und dem Gymnasium eine gleichberechtigte Option für eine Gemeinschaftsschule bekommen.
  • Die Entscheidung für eine Gemeinschaftsschule muss vor Ort und unter Einbeziehung der Beteiligten fallen. Es wird darauf geachtet, dass dieses Angebot nicht von Anfang an an zu hohen bürokratischen Hürden scheitert. Eine Verknüpfung mit Ganztagsangeboten wird angestrebt. (Koalitionsvereinbarung, S.22)

Als letztes Bundesland unter den neuen Ländern hat Sachsen-Anhalt nach der Landtagswahl 2011 in einer Großen Koalition seine Schulstruktur der Wendezeit verändert. Auch dieses Land hatte wie Mecklenburg-Vorpommern ein paar Gesamtschulen zugelassen. Erst in der Neuauflage der Großen Koalition gelang es der SPD, die CDU zu Zugeständnissen in der Strukturfrage zu bewegen.

Eine wichtige Rolle im Wahlkampf spielte ein Bildungskonvent, dem neben Verbänden und Institutionen alle im Landtag vertretenen Parteien angehörten. Dieser Konvent beschloss mit Zustimmung aller Parteien, auch der CDU, am 26.4.2010 u.a., „das Bildungssystem Sachsen-Anhalts auch für das längere gemeinsame Lernen weiter zu öffnen“. Im Koalitionsvertrag einigten sich CDU und SPD auf wesentliche Punkte aus dem Wahlprogramm der SPD, die mit Stephan Dorgeloh in der neuen Regierung auch den Kultusminister stellt. Die Koalitionspartner beziehen sich ausdrücklich auf die oben zitierte Empfehlung des Bildungskonvents zum längeren gemeinsamen Lernen.

  • Sie sind sich darin einig, die Gemeinschaftsschule auf freiwilliger Basis durch gesetzliche Festschreibung als gleichberechtigte Schulform und vollwertiges Angebot zu ermöglichen. Die Entscheidung für die Gemeinschaftsschule muss vor Ort getroffen werden. Schulträger und Gesamtkonferenz müssen jeweils zustimmen.(...)
  • Gemeinschaftsschulen entstehen durch Umwandlung bereits bestehender Schulen und führen grundsätzlich die Klassenstufen 5 bis 12, unter Berücksichtigung der Kultusministerkonferenz-Vorgaben (KMK) zur Erlangung des Abiturs. Dort kann jeder allgemeinbildende Abschluss erworben werden. Auf eine äußere Fachleistungsdifferenzierung wird bei Einhaltung der Voraussetzungen für eine bundesweite Anerkennung der Abschlüsse weitgehend verzichtet.
  • Eine Pflichtberatung der Eltern durch die Grundschule auf der Grundlage einer Schullaufbahnempfehlung wird künftig die Eignungsfeststellung ersetzen. Dafür erhalten die Grundschulen einen praktikablen Gesprächsleitfaden. Auf dieser Basis treffen die Eltern die Übertrittsentscheidung für ihre Kinder. (Koalitionsvereinbarung, S.17)

Perspektiven

Gerade in Sachsen-Anhalt bleibt bei einer mit dem Gymnasium „gleichberechtigten“ Schulform die Frage, was aus der dritten „Säule“, der Sekundarschule, werden soll. Die Koalitionspartner wollen sie aufwerten und „ihr technisches und wirtschaftliches Aufgabenprofil“ stärken. „Durch eine stärkere berufspraktische Orientierung mittels einer verbindlichen Zusammenarbeit mit Berufsbildenden Schulen und Wirtschaftsunternehmen der Region“ wollen die Koalitionspartner dazu beitragen, „die Attraktivität dieser Schulform weiter zu erhöhen“. (Koalitionsvereinbarung, S.17)

Dieses Unterfangen, das an Stützungsmaßnahmen der Hauptschule in den alten Bundesländern erinnert, wird wohl auch nur ein frommer Wunsch bleiben; denn schon in den zurückliegenden Jahren war der Erhalt von Sekundarschulen mehr durch die verbindliche Schullaufbahnempfehlung der Grundschule und die hohe Abschulquote stark frequentierter Gymnasien gesichert, als dass Eltern diese Schulform aus freien Stücken für ihre Kinder wählten. Wie soll die Attraktivität dieser Schulform weiter erhöht werden, wenn die Eltern künftig die Schule frei wählen dürfen und es neben dem Gymnasium mit der Gemeinschaftsschule eine zweite Schulform gibt, die auf einem direkten Weg zum Abitur führt?

Sollte die Gemeinschaftsschule in Sachsen-Anhalt einen ähnlichen Boom erleben wie die Gemeinschaftsschule in Schleswig-Holstein gegenüber der dortigen Regionalschule, werden auch die Koalitionspartner in Sachsen-Anhalt darüber nachdenken müssen, ob nicht das Zwei-Wege-Modell zum Abitur in den Stadtstaaten und im Saarland zumindest das geringere Risiko neuer Restschulen birgt und gleichzeitig die Chance bietet, den immer noch hohen Anteil an „Risikoschüler/innen“, die ohne Abschluss oder nur mit einem Hauptschulabschluss die Schule verlassen, zu vermindern.

Ähnliches gilt für die Regelschule in Thüringen. Auch da dürfte mittel- und langfristig neben dem Gymnasium die Gemeinschaftsschule für Eltern und Schulträger die attraktivere Option sein. Das wird wohl auch ein Grund sein, warum es dem Koalitionspartner CDU schwer fällt, sich mit der Gemeinschaftsschule abzufinden und sie die SPD und deren Kultusminister auch nach der Verabschiedung des Koalitionsvertrags mit einem neuen zweigliedrigen Strukturmodell provoziert. Darin soll neben dem Gymnasium die Regelschule zu einer „Oberschule“ weiterentwickelt werden, die selbst oder in Kooperation mit Beruflichen Gymnasien eine dreijährige gymnasiale Oberstufe hat. Wer eine solche Oberstufe durchlaufe, erhalte sein Abitur dann nach 13, statt nach 12 Schuljahren am Gymnasium.(http://bildungsklick.de/ 21.5.2010)

Wären SPD und ihr Kultusminister nicht gut beraten, über das CDU-Angebot, aus welchen Motiven es auch gemacht wurde, zu verhandeln und einen Konsens zu suchen, der auch einem erneuten Regierungswechsel standhält? Natürlich ist es besser, 14-Jährige in abschlussbezogene Lerngruppen zu trennen als 10- oder 12-Jährige, aber neben der Gemeinschaftsschule bleibt mit der Regelschule eine Schule der Sekundarstufe I bestehen, in die das Gymnasium weiterhin Schüler/innen mit Lernproblemen abschulen kann. Und gerade wenn die Gemeinschaftsschule ein Erfolgsmodell wird, wird sie das weniger zu Lasten des Gymnasiums als der Regelschule werden.

Ob im „Schuldialog“ in Mecklenburg-Vorpommern , der in der Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung angekündigt wird, „eine Ausweitung des längeren gemeinsamen Lernens“ sich als „sinnvoll“ erweist „für eine positive Weiterentwicklung von Schule“ (Koalitionsvereinbarung, S.35), hängt wohl sehr stark vom gesellschaftlichen Druck der andern Partner des Dialogs ab. Besonders groß dürfte jedenfalls in einem so dünn besiedelten Land die Gefahr sein, dass die Regionalen Schulen, die weit entfernt sind von gymnasialen Angeboten, zu Restschulen werden. Warum konnte die SPD als weitaus stärkste Fraktion in der Regierung nicht wenigstens den Ausbau der Gesamtschulen vereinbaren?

Ganz anders stellt sich in Brandenburg die Frage nach einer Entwicklungsperspektive dar. Das Land will sein dreigliedriges System der Wendezeit aus Gymnasien, Realschulen und Integrierten Gesamtschulen in eine zweigliedriges aus Gymnasium und Oberschule umwandeln, wobei dem Erreichen dieses Ziels nur noch seine Gesamtschulen mit eigener Oberstufe im Wege sind. Daran wird sich auch in der neuen Koalition aus SPD und Linkspartei nichts ändern. Im Koalitionsvertrag der beiden Parteien für 2009 bis 2014 werden die verbliebenen Gesamtschulen mit einer Oberstufe nicht einmal erwähnt. Die einzige strukturrelevante Aussage betrifft Oberschulen in „dünn besiedelten Regionen“. Diese können nach der sechsjährigen Grundschule „bereits mit zwei mal 12 Kindern eingerichtet werden, damit Schulwege nicht zu lang werden“ (Koalitionsvertrag, S.10).

Und was machen Eltern, die in diesen dünn besiedelten Regionen ihre Kinder aufs Gymnasium oder auf eine der noch verbliebenen Gesamtschule mit Oberstufe schicken wollen? Brandenburg ist mit diesem Strukturmodell das einzige Land unter 16 Bundesländern, in dem 2005 135 Integrierte Gesamtschulen ohne Oberstufe, aber mit gymnasialen Bildungsstandards, in berufsorientierte Schulen der Sekundarstufe I umgewandelt wurden. Die 39 verbliebenen Gesamtschulen haben nur eine Überlebenschance, solange sie genügend Schüler/innen für eine Oberstufe haben.

Sachsen hat sein zweigliedriges Schulsystem nach der Wende im Kern von Bayern übernommen, in einer Zeit, als in Bayern die Realschule erst ab Klasse 7 als eigenständiger Bildungsgang begann. Erst ab dem Schuljahr 2001/02 gibt es in Bayern das dreigliedrige System ab Klasse 5. Als besonders kurios erweist sich nun, dass das zweigliedrige sächsische System, das ja ab Klasse 7 auch wieder dreigliedrig wird, das neue Strukturmodell der Bundes CDU werden soll, ausgearbeitet von Bundesministerin Annette Schavan und argumentativ mitvertreten von Sachsens Kultusminister Roland Wöller.

Es ist exakt das alte bayerische System, das jetzt von Bayern unter den unionsregierten Ländern am heftigsten attackiert wird. Und Bayern wiederum benennt, um wenigstens vom Namen Hauptschule loszukommen, seine Hauptschule neuerdings mit dem Namen der sächsischen Haupt- und Realschule Mittelschule, - ein ebenso unzutreffender Name wie es der Name Hauptschule von Anfang an gewesen ist. Und um den Namenswirrwarr komplett zu machen: Sachsen und das Modell der Bundes-CDU bezeichnen nach dem Vorbild von Brandenburg und neuerdings von Niedersachsen ihre berufsorientierte Schule der Sekundarstufe I mit dem wohl anspruchsvoller klingenden Namen Oberschule, der wiederum im Zwei-Wege-Modell Bremens Verwendung findet. Dort ist die Oberschule allerdings als gleichberechtigte Schule neben dem Gymnasium tatsächlich als eine Oberschule konzipiert.

Ist dieses zweigliedrige sächsische Strukturmodell, in dem der Name Hauptschule nicht mehr vorkommt, so krisensicher, dass es die Bundes-CDU ihren Landesverbänden empfehlen kann, auch nachdem drei dieser Landesverbände, die CDU in Hamburg, Bremen und im Saarland, sich bereits zu einer ganz anderen Zweigliedrigkeit durchgerungen und lagerübergreifend vereinbart haben, zu zwei Schulformen nämlich, die beide direkt zum Abitur führen?

Die Große Koalition in Sachsen von 2004 bis 2009 änderte auf Betreiben der SPD die Zugangsbedingungen zum Gymnasium. Statt eines Notendurchschnitts von 2,0 sollte bereits ein Kind mit einem Durchschnitt von 2,5 eine verbindliche Bildungsempfehlung fürs Gymnasium erhalten. Was zu erwarten war, trat ein. Der Zustrom zum Gymnasium verstärkte sich ebenso wie der Schulwechsel vom Gymnasium zur Mittelschule, sodass die Landesregierung ein Forschungsprojekt an der Technischen Universität in Auftrag gab zum Problem „Schulformwechsel von Gymnasien zu Mittelschulen“ (Eine Expertise für die Landeshauptstadt Dresden. Technische Universität Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaften, Institut für Schulpädagogik, Weberplatz 5)

Eines der im Oktober 2006 veröffentlichten Ergebnisse der Studie war, dass 50 Prozent der fünfzehnjährigen Mittelschüler/innen auch auf dem Gymnasium hätten lernen können, was die ursprünglichen Schüleranteile der beiden Schulformen ziemlich genau umkehren würde. Am Gymnasium lernten dann nicht mehr 30, sondern 60 und an der Mittelschule statt 60 nur noch 30 Prozent der Schüler/innen. Tatsächlich gingen in Dresden z.B. zum Schuljahr 2005/06 bereits 53 Prozent zum Gymnasium, also mehr als zur Mittelschule. D.h. der „Anteil der Schüler mit schwächeren Leistungen und Leistungsdefiziten“ in Mittelschulklassen wuchs und hatte Auswirkungen „auf das gesellschaftliche Ansehen“ dieser Schulform. Zu befürchten sei darum, heißt es in der Studie, dass die Mittelschule zur „Restschule“ werde. (Studie, S.79)

Ein weiteres strukturrelevantes Ergebnis bestätigt die Befürchtung einer Auszehrung der Mittelschule. In Sachsen gingen die Schülerzahlen an den Gymnasien zwischen 2000/01 und 2005/06 um 38, an Mittelschulen sogar um 46 Prozent zurück. Während in Dresden 2001/02 viermal so viele Schüler/innen vom Gymnasium zur Mittelschule wechselten wie von der Mittelschule zum Gymnasium, waren es 2005/06 nur noch knapp zweimal so viele. D.h. mit dem Rückgang der Schülerzahlen nimmt offensichtlich das Interesse des Gymnasiums ab, Schüler/innen mit Lernproblemen loszuwerden. Das aber bedeutet, dass die Kapazität der Gymnasien wächst und dies wiederum hat Auswirkungen auf die Schülerschaft, die noch zur Mittelschule geht. (Mehr zu der Studie: V.Merkelbach: Die sächsische Schule – ein Modell für Deutschland? http://user.uni-frankfurt.de/~merkelba/ Februar 2008)

Die neue sächsische Regierung aus CDU und FDP hat, wie erwartet, in ihrem Koalitionsvertrag den ungeliebten Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ beendet („Die bisher genehmigten Schulversuche zur Gemeinschaftsschule werden abgeschlossen und evaluiert.“), nicht aber auch den Notendurchschnitt von 2,5 für eine verbindliche Gymnasialempfehlung wieder auf 2,0 zurückgefahren. Statt dessen gibt es jetzt eine solche Empfehlung, „wenn der Notendurchschnitt ‚gut’ (besser als 2,5) ist“, also auch 2,4 sein darf. (Koalitionsvertrag, S.15)

Die Mittelschule soll als „Kernstück“ des sächsischen Schulsystems „zur Oberschule“ weiterentwickelt werden, indem „die zweite Fremdsprache wie an den Gymnasien ab Klassenstufe 6“ schrittweise angeboten wird. In der Klasse 6 wird „im Benehmen mit den Eltern eine Bildungsempfehlung ausgestellt, um den Übergang auf das Gymnasium nach der sechsten Klasse zu ermöglichen“. Um diesen Übergang zu unterstützen sollen außerdem in den Klassen 5 und 6 „Leistungsgruppen zur individuellen Förderung angeboten werden“. (Koalitionsvertrag, S.15)

Während also einiges unternommen wird, um bei weiterem Rückgang der Schülerzahlen die Gymnasien auszulasten, soll gleichzeitig die Attraktivität der Abschlüsse der Mittelschule erhöht werden „durch die Einbeziehung der Oberstufe des beruflichen Gymnasiums“ und indem „die Lehrpläne der Mittelschule und des Gymnasiums mit dem Ziel der Angleichung“ überprüft werden. Ob dieser Spagat gelingen kann, den Zugang zum Gymnasium massiv zu fördern, gleichzeitig aber auch die Auszehrung der Mittelschule zu stoppen und die Gefahr einer neuen Restschule zu bannen? Es wird wohl eher Wunschdenken bleiben wie alle Versuche zur Rettung der Hauptschule in den alten Bundesländern. Eltern, deren Kinder die Hürde einer Gymnasialempfehlung in der Grundschule nicht genommen haben, werden alles versuchen, mit der angebotenen Unterstützung wenigstens am Ende von Klasse 6 das Gymnasium als die höherwertige Schule mit der viel geringeren Anzahl „schwieriger“ Kinder nicht zu verfehlen. Und wie werden Lehrer/innen der Mittelschule sich verhalten, die in 5/6 dafür arbeiten sollen, möglichst alle „Zugpferde“ in ihren Klassen noch ans Gymnasium weiterreichen zu können?

Nachdem die fünf neuen Bundesländer in zwei Phasen die Schulstruktur der DDR neu formuliert haben, spricht einiges für eine dritte Reform-Phase. Sollten nämlich die Probleme der Schulen ohne gymnasiale Bildungsstandards durch das Wahlverhalten der Eltern ähnlich eskalieren wie bei der Hauptschule in den alten Bundesländern, so gibt es nur noch als Alternative eine Schule neben dem Gymnasium, an der man neben den Abschlüssen der Sekundarstufe I auch das Abitur machen kann, wie das in vier der alten Bundesländer bereits gesetzlich verankert ist.

Diese dritte Phase der Reform ist nicht das, was viel Industrienationen, allen voran die skandinavischen Länder, seit Jahrzehnten mit Erfolg praktizieren und was viele Bürgerinitiativen auch bei uns fordern: nach der gemeinsamen Grundschule auch eine gemeinsame Sekundarschule, an der man alle Abschlüsse bis zur Hochschulreife erreichen kann. Dennoch ist das neue Modell der zwei Wege zum Abitur an allgemeinbildenden Schulen angesichts der gesellschaftlichen Machtverhältnisse ein Kompromiss, der zwar den selektiven Charakter zwischen den beiden Schulformen nicht einfach beseitigt, wohl aber die Separierung von Kindern in „niedere“ Schulen, die Sonderschulen eingeschlossen, in denen die langsamen, die sozial und kulturell unterprivilegierten weitgehend unter sich sind.

Diese Schule wird, wie Hauptschule und Realschule im alten dreigliedrigen System, eine „Pflichtschule“ sein, die alle Kinder aufnimmt, die am Gymnasium als „Angebotschule“ keinen Platz finden oder deren Eltern sich aus freien Stücken für diese Schule entscheiden. Sie ist aber als gleichrangige Schule neben dem Gymnasium nicht mehr wie Haupt- und Realschulen gezwungen, Schüler/innen mit Lernproblemen, die eine besondere Förderung brauchen, vom Gymnasium zu übernehmen und zu integrieren, es sei denn Eltern beantragen einen solchen Schulwechsel. D.h. auch das Gymnasium muss Abschied nehmen von der Vorstellung, dass es pädagogisch zu verantworten ist, Schüler/innen, die aufgenommen wurden, wenn sie schwierig werden, abzuschieben, auf dass andere Schulen sich dieser schwierigen Schüler/innen annehmen.

Die Schule neben dem Gymnasium hat auch als „Pflichtschule“ bei bedarfsgerechter Ressourcenzuweisung eine realistische Chance, ein ähnlich anregendes Lernmilieu zu schaffen, wie das vielen unserer Gesamtschulen gelingt, von denen in den letzten Jahren eine stattliche Anzahl mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet wurden.

Letzte Aktualisierung: 01.11.2011