Prof. Dr. Valentin Merkelbach

Bremen auf dem Weg zu einer Schule für alle?

September 2015

Nach der Landtagswahl in Bremen 2007 haben sich, nach langjähriger SPD/CDU-Partnerschaft (1995-2007), zwei Parteien zu einer Koalition entschlossen, die in ihren Wahlprogrammen eine „Schule für alle“ (Grüne) bzw. eine „Gemeinsame Schule“ (SPD) von 5 bis 10 angekündigt haben. Die Befürworter einer solchen Schule erwarteten, dass den Ankündigungen im Wahlkampf nun auch Taten folgen. So forderte die GEW von SPD und Grünen die als ersten Schritt versprochenen Maßnahmen: Alle Schulen werden verpflichtet, „die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler in ihrer Schule zu einem Abschluss zu führen“ (SPD) und alle Abschlüsse der Sekundarstufe I können „an jeder Schule erworben werden“ (Grüne), womit alle Bildungsgänge, das Gymnasium eingeschlossen, bei der Entwicklung eines integrativen Schulsystems einbezogen waren. (http://bildungsklick.de /11.6.2007)

Im rot-grünen Koalitionsvertrag vom 17.6.2007 heißt es allerdings schon eher vage: „Wir unterstützen die Schulen dabei, in den Regionen durch freiwillige Kooperationen kontinuierliches Lernen und Integration zu stärken. Unser Ziel ist eine gemeinsame Schule bis Klasse 10 für alle Kinder des Stadtteils.“ Von der neuen SPD-Bildungssenatorin, Renate Jürgens-Pieper, die den Auftrag bekam, einen Schulentwicklungsplan für Bremen zu erarbeiten, erfuhr man, sie wolle werben für mehr gemeinsamen Unterricht und aufklären über Themen wie Notengebung, Sitzenbleiben und Abschulung. Alle bestehenden Schulformen sollten weiterentwickelt werden, auch das Gymnasium. (Erziehung und Wissenschaft, 9/2007, S.33

Bremer Konsens zur Schulentwicklung“

Statt eines Schulentwicklungsplans von Rot-Grün gab es am 19.12.2008 den „Bremer Konsens zur Schulentwicklung“, der von SPD, CDU, FDP und den Grünen ausgehandelt wurde und der zehn Jahre, von 2008 bis 2018, gelten soll, unabhängig von der jeweiligen Regierung. Erst gegen Ende dieser Phase soll Bilanz gezogen werden. Die strukturell relevanten Aussagen des Konsens-Vertrags sind folgende:

  • Neben dem Gymnasium gibt es nur noch eine Schulform, die Oberschule, in der, wie in der Hamburger Stadtteilschule, Haupt-, Real- und Gesamtschulen fusionieren.

  • Die Oberschule führt mit äußerer oder innerer Differenzierung zur „Berufsbildungsreife“ (Hauptschulabschluss), zum Mittleren Abschluss und nach 12 oder 13 Jahren zum Abitur. „Alle Gesamtschulen, Integrierte Stadtteilschulen, Sekundarschulen und Schulzentren wandeln sich spätestens 2011 jahrgangsweise in Oberschulen um. Damit ist der strukturelle Prozess 2017 abgeschlossen.“

  • Auch an Gymnasien erwerben Schüler/innen „mit Versetzung in Klasse 9 die Berufsbildungsreife“ und, wenn sie nach 12 Jahren das Abitur nicht bestehen, bekommen sie „je nach Leistungsbild einen mittleren Abschluss oder eine Fachhochschulreife zuerkannt“.

  • „Die acht bestehenden durchgängigen Gymnasien der Stadtgemeinde Bremen bleiben mit ihren Schülerkapazitäten der Sek.I erhalten.“

  • „Das Verlassen einer Schulart“ geschieht „nur noch auf Antrag der Eltern“.

  • Am Ende der Grundschule ist die Wahlmöglichkeit zwischen Oberschule und Gymnasium „gesetzlich gesichert“.

  • „Eltern, die ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben, können künftig wählen, ob ihr Kind eine allgemeinbildende Schule oder ein eigenständiges Zentrum für unterstützende Pädagogik besuchen soll.“

  • Für Schüler/innen, „die in Gefahr sind, keinen Abschluss zu erlangen“, wird „der neue Bildungsgang Werkschule eingerichtet“, von Klasse 9 bis 11, an dessen Ende die „Berufsbildungsreife“ erworben werden kann. Für diesen Bildungsgang melden sich Schüler/innen im 8.Schuljahr an und bewerben sich an einer berufsbildenden Schule.

(GEW-PISA-Info, 01/2009, S.1-3)

Damit haben sich in Bremen, wie auch in Hamburg, die beiden bildungspolitischen Lager auf ein Zwei-Wege-Modell geeinigt und Rot-Grün hat sich auch in Bremen von einer Schule für alle von 5 bis 10, unter Einschluss des Gymnasiums, verabschiedet, - wohl wissend um den zu erwartenden Widerstand des Gymnasiums und seiner kampagnenfähigen Lobby. Ein wesentlicher Unterschied zum Hamburger Modell ist allerdings, dass auch das Gymnasium die Kinder, die von den Eltern angemeldet und von der Schule angenommen werden, nicht gegen den Willen der Eltern an eine Oberschule abschieben kann.

Widerstand gegen das von Rot-Grün geplante Zwei-Säulen-Modell gab es, schon vor dem „Schulkonsens“, vor allem von der GEW, die das von der CDU mitgetragene Modell als Alternative zur Schule für alle ablehnte, weil es darauf hinauslaufe, dass die zweite Säule neben dem Gymnasium „mittelfristig zur Restschule“ verkomme. (http://bildungsklick.de /12.6.2008) In einer gemeinsamen Erklärung von GEW, ZentralElternBeirat und GesamtschülerInnen Vertretung heißt es: „Wir befürchten, dass sich die Oberschule zur neuen ungeliebten Restschule entwickelt. Denn solange es immer noch eine 'bessere Schule' gibt, beginnt Selektion und Ausgrenzung weiterhin in der Schule.“ (http://bildungsklick.de 29.9.2008)

Im rot-grünen Koalitionsvertrag 2011-2015 heißt es, dass in den zurückliegenden Jahren die Schulpolitik im Mittelpunkt gestanden habe. „Nach einem ausführlichen Beteiligungsprozess mit den Schulen, Beiräten, Lehrkräften und Eltern“ sei ein „Schulentwicklungsplan für die qualitative Umgestaltung des Schulsystems auf den Weg gebracht“ worden. Mit dem „Bremer Schulkonsens“ sei ein „Schulfrieden für 10 Jahre bis 2018 erreicht“, der „den Schulen in ihren Reformprozessen politische Verlässlichkeit“ biete. (S.73)

Bestätigt wird in dem Koalitionsvertrag das 2010 verabschiedete „Lehrerausbildungsgesetz“ mit den „neu eingeführten eigenständigen Lehrämtern für die Grundschule und für Oberschule/Gymnasium“. (S.78) In beiden Lehrämtern folgt auf ein sechssemestriges Bachelor- ein viersemestriges Master-Studium.

Inklusion

Mit der Reform der Schulstruktur und ihren Umsetzungsproblemen eng verbunden ist in Bremen von Anfang an das Thema „Inklusion“. Bremen war das erste Bundesland, das 2009 den Auftrag der UN-Behindertenkonvention ins Schulgesetz aufgenommen hat. Bis 2017 sollen alle „Förderzentren“ (Förderschulen) aufgelöst werden, ausgenommen die für „Seh-, Hör- und schwer Mehrfachbehinderte“, wo Eltern weiterhin wählen können zwischen Regel- und Förderschule. Das Personal der Förderschulen wechselt sukzessive zu den Regelschulen und bildet da „Kompetenzpools“, „Zentren für unterstützende Pädagogik“. (Erziehung und Wissenschaft, 11/2011, S.14)

Die Kritik an diesem ambitionierten Projekt, die bald einsetzte, war keine grundsätzliche. Sie betraf die unzureichende Ressourcenzuweisung an Schulen mit „Inklusionsklassen“ und das enorme Tempo der Umsetzung. Rot-Grün verlor darüber sogar seine Bildungssenatorin. Renate Jürgens-Pieper, die ganz wesentlich die Bremer Schulreform vorangetrieben hat, trat 2012 aus Protest zurück, weil die Regierung nicht genug Mittel für Inklusion und andere Aufgaben zur Verfügung stellte. Auf die Frage, warum Bremen ein so hohes Tempo bei der Umsetzung der Inklusion vorlege, erklärte der zuständige Abteilungsleiter der Schulbehörde, Detlef von Lührte: Die Eltern hätten, als sie 2010 zum ersten Mal die Wahl hatten zwischen Förder- und Regelschule auf Anhieb zu 60 Prozent für Inklusion votiert und ein Jahr später schon fast zu 90 Prozent. „Wenn das der allgemeine Wunsch ist“, so von Lührte, „versuchen wir natürlich, dem möglichst schnell nachzukommen.“ ( Eckhard Stengel: Bremen brecht vor. In. Erziehung und Wissenschaft, 05/2014, S.31)

Bremen und Hamburg

Bei aller Kritik im Detail überwiegt das Positive an der Bremer Schulstrukturreform im unmittelbaren Vergleich mit Hamburg (V. Merkelbach: Sind Hamburgs Stadtteilschule und Gymnasium gleichwertige Schulformen? Www.valentin-merkelbach.de / April 2015 ). Rot-Grün hat mit der Opposition einen Schulkonsens vereinbart, der zwar eine Bestandsgarantie für die acht Bremer Gymnasien enthält, diese Schulform aber auch verpflichtet, ein integratives Unterrichtskonzept zu entwickeln, wenn die einzelne Schule sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, Kinder und Jugendliche mit Lernproblemen hängen zu lassen, statt sie individuell zu fördern und sie wenigstens zu einem ersten Abschluss, zur „Berufsbildungsreife“, zu führen.

Es gibt in Bremen inzwischen Inklusionsklassen an allen 74 Grundschulen, an allen Oberschulen, aber auch an zwei von acht Gymnasien. Dennoch bleibt auch das Bremer G8-Gymnasium die „bessere Schule“, die im Unterricht „die Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Lerntempo“ berücksichtigt und sich vor allem bei „Überanwahl“ die Schüler/innen in erheblichem Umfang aussuchen kann. Das Gymnasium bleibt auch in Bremen die Schule, die sich besonders einer materiell und kulturell privilegierten Elternschaft empfiehlt.

Die Oberschule ist weit weniger belastet als die Hamburger Stadtteilschule, die im Schuljahr 2013/14 zehn Prozent der nach Klasse 6 vom Gymnasium abgeschobenen Schüler/innen integrieren musste. Während Bremen 2010 ein Lehramt Oberschule/Gymnasium beschlossen hat, strebt Hamburg für die Stadtteilschule, um deren fachwissenschaftliches Niveau zu verbessern, einen Anteil an Gymnasiallehrer/innen von 50 Prozent an. Hamburg bleibt also auch im Zwei-Wege-Modell bei einer schulartenbezogenen Lehrer/innen-Ausbildung. Die Oberschule ist in Bremen, auch mit dem pädagogischen Knowhow der früheren Gesamtschulen, weniger in Gefahr zu einer „Restschule“ zu werden als die Hamburger Stadtteilschule und sie hat weit bessere Chancen, das Gymnasium pädagogisch herauszufordern, im Wettstreit um das Vertrauen der Eltern.

Trotz Kritik an Finanzierung und Tempo bei der Umsetzung der Inklusion – Bremen ist das erste Bundesland, das ernst macht damit, das aufwendige Doppelsystem von Förderschule und Regelschule zugunsten der Regelschule abzuschaffen, zumindest für den größten Teil der Kinder und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. Und Bremen nennt als Abschluss für diesen Prozess auch ein Datum: 2017.

Wahlprogramme und Koalitionsvertrag

Ein schulpolitischer Wahlkampf fand vor der Wahl 2015 unter den Parteien, die den Konsens unterschrieben haben (SPD, CDU und Grüne), nicht mehr statt. SPD und Grüne wollen in ihren Wahlprogrammen das, was mit dem Schulkonsens erreicht werden konnte, fortführen und verbessern. Die CDU will allerdings, auf der Basis eines zweigliedrigen Systems, sich „für eine stärkere Profilierung der beiden Schulformen“ einsetzen:

Die Oberschulen sollen neben dem Abitur nach neun Jahren (…) auf eine verbesserte Berufsfähigkeit ausgerichtet werden, was für die CDU Bremen eine Hinführung zu und Vorbereitung auf die duale Berufsausbildung bedeutet. Nach unserem Dafürhalten muss der schulische Unterricht dazu noch stärker auf wirtschaftliche sowie berufsvorbereitende und -relevante Inhalte ausgerichtet sowie durch frühzeitige und vor allem kontinuierliche Berufsberatung und Orientierung flankiert werden. Der Besuch des Gymnasiums soll stärker als bisher zu einem selbständigen, akademischen Arbeiten befähigen und damit primär ein (Fach-) Hochschulstudium vorbereiten. (Wahlprogramm, S.7)

Wenn die CDU sich mit solchen Vorstellungen durchsetzen würde, stellt sich die Frage, was ein Abitur an der Oberschule noch wert wäre, wenn sie in der Sekundarstufe I zu einer stark berufsvorbereitenden Schulform wird, zu Lasten der Allgemeinbildung, statt in diesen Jahren den gleichen Bildungsanspruch realisieren zu können wie das Gymnasium, einschließlich Berufsvorbereitung und Berufsberatung an beiden Schulformen. Ein gleicher Bildungsanspruch bedeutet allerdings, dass Oberschulen mit einer weitaus heterogeneren Schülerschaft auch stärker personell und materiell ausgestattet werden müssen als Gymnasien.

Die Position der Linkspartei, die den Schulkonsens nicht mitträgt, ist „nach wie vor die Gemeinschaftsschule als alleinige Schulform“. Allerdings könne „eine Schule für alle nicht am Reißbrett entwickelt werden“, sondern müsse „aus einer neuen Schulkultur heraus wachsen“. „Keimzelle“ einer Schule für alle müssten in Bremen die Oberschulen sein. Vieles könne allerdings nicht erreicht werden, „solange ein Teil der leistungsstärkeren Schüler/innen an den Gymnasien gebunden ist“. „Um die Oberschule zum Modell einer 'Schule für alle' zu machen“, müsse sie konsequent gleichgestellt und besonders unterstützt werden“. (Wahlprogramm, S.29)

Da nach der Wahl 2015 die rot-grüne Koalition fortgesetzt wird, soll auch die bisherige Schulpolitik weiterentwickelt werden. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag:

In unserem zweigliedrigen Schulsystem können alle Schülerinnen und Schüler an Oberschulen oder Gymnasien in unterschiedlichem Tempo jeden Schulabschluss erlangen: das Abitur an Gymnasien nach acht Jahren, an Oberschulen in der Regel nach neun Jahren. Alternative Bildungswege ergeben sich an den beruflichen Schulen.

Wir stehen zum Bildungskonsens. Auf dem Weg zum längeren gemeinsamen Lernen werden wir die Schulreform jetzt evaluieren und bewerten. Auf dieser Grundlage bieten wir für die weiteren Entwicklungsschritte über das Jahr 2018 hinaus die Fortsetzung des Bildungskonsenses an. (S.52)

Ausblick

Sollte es der neuen rot-grünen Regierung in Bremen gelingen, Schulen mit einer sozial und kulturell stärker heterogenen Schülerschaft – das werden vor allem inklusiv unterrichtende Oberschulen sein – personell und materiell bedarfsgerecht auszustatten, dann haben Eltern die Wahl zwischen dem Gymnasium, das in acht Jahren „mit erhöhtem Lerntempo“ zum Abitur führt, aber auch die beiden Abschlüsse der Sekundarstufe I anbietet, und einer Oberschule, mit der Option, nach Klasse 10 auf einer schuleigenen Oberstufe oder einem Oberstufenzentrum nach 12 oder 13 Schuljahren das Abitur zu machen.

Was jedoch auch der Bremer Plan zeigt, sind all die aufwendigen Regelungen, die vor allem eines sicherstellen sollen, dass für eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe das Gymnasium als eine Schule erhalten bleibt, in der Kinder in sozial und kulturell homogeneren Gruppen lernen. Wie diese aufwendige Separierung in einer demokratischen Gesellschaft noch begründbar ist und ob sie den Heranwachsenden, für die sie betrieben wird, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung hilfreich ist, darüber muss wohl auch im zweigliedrigen Bremer Schulsystem, trotz zehnjährigem „Bildungskonsens“, weiter nachgedacht und gestritten werden.

 

Letzte Aktualisierung: 15.09.2015