Prof. Dr. Valentin Merkelbach

Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen mit fünf weiterführenden Schulformen

Oktober 2017

Eine rot-grüne Minderheitsregierung von NRW einigte sich 2011 mit der CDU auf einen Schulkonsens, in dem die drei Parteien „in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen“ gewährleisten, das aus Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und einer neuen Schulform, der Sekundarschule, bestehen soll.

Der SPD-Plan einer Gemeinschaftsschule

Die SPD war nach dem Dauerstreit mit der CDU um die Integrierte Gesamtschule, aber auch schon nach dem erfolgreichen Volksbegehren gegen die generelle Einführung der Kooperativen Gesamtschule, so zermürbt, dass sie es weder mit absoluter Mehrheit noch in einer Koalition mit den Grünen wagte, die Integrierte Gesamtschule offensiv zu vertreten und ihre Weiterentwicklung zu fördern. Erst die massive Verteidigung des dreigliedrigen Systems aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium und die zunehmenden Schikanen gegenüber der Integrierten Gesamtschule und Neugründungsinitiativen durch die CDU/FDP-Regierung vermochte die Partei zu neuer Streitlust für mehr gemeinsames Lernen herauszufordern.

Trotz einer landesweiten Kampagne der CDU gegen den SPD-Plan für die Einführung einer Gemeinschaftsschule gewann Rot-Grün bei der Landtagswahl 2010 eine deutliche Mehrheit vor Schwarz-Gelb, verfehlte aber durch den Einzug der Linkspartei in den Landtag die absolute Mehrheit um eine Stimme. Eine rot-grüne Minderheitsregierung einigte sich im Koalitionsvertrag darauf, dass es neben Gymnasium, Haupt-, Real- und Gesamtschule eine weitere Schulform geben sollte, die von der SPD angekündigte Gemeinschaftsschule.

Den Kommunen sollten zwei Möglichkeiten eröffnet werden: entweder bedarfsgerecht neue Integrierte Gesamtschulen zu gründen oder aber Gemeinschaftsschulen, die in 5/6 integrativ unterrichten und danach nach Bildungsgängen differenzieren oder aber integrativ weiter arbeiten. Die Gemeinschaftsschule sollte immer eine Ganztagsschule sein. Die integrative Variante hat eine eigene Oberstufe oder ist einem Oberstufenkolleg zugeordnet oder kooperiert mit einer Gesamtschule, einem Gymnasium oder einem Berufskolleg.

Es gab also bei diesem Kompromiss der beiden Koalitionspartner neben der Integrierten Gesamtschule eine weitere Schulform des gemeinsamen Lernens, die allerdings eine Änderung des Schulgesetzes erforderlich gemacht hätte. Da es im Landtag dafür keine Mehrheit gab, deklarierte die Regierung die Gemeinschaftsschule als Modellversuch, was sie aber de facto gar nicht sein sollte. Nachdem 2011 zwei Gerichtsentscheide einer Gemeinde die Errichtung einer Gemeinschaftsschule verboten hatten, da es sich nicht um einen „ergebnisoffenen Schulversuch“ handle, war der Minderheitsregierung klar, dass sie nur nach Neuwahlen, die für 2012 vereinbart wurden, zu einer gerichtsfesten Regelung für die Gemeinschaftsschule kommen kann.

„Schulkonsens NRW“

Inzwischen gab es bei über 100 Kommunen das Interesse an einer Gemeinschaftsschule, darunter auch viele CDU-regierte Kommunen. In dieser Situation war die CDU bereit, ihre Ablehnung der rot-grünen Strukturreform aufzugeben und bot der Regierung Gespräche an. Nach zähen Verhandlungen wird am 19.7.2011 ein „Schulkonsens NRW“ in einem neuen Schulgesetz beschlossen und die Verfassung entsprechend geändert. Lediglich die Verfassungsgarantie für die Hauptschule wurde gestrichen.

Alle bisherigen Schulformen, auch die Hauptschule, werden, je nach Elternverhalten und den Ergebnissen kommunaler Entscheidungsprozesse, weiter angeboten. Statt der Gemeinschaftsschule gibt es nun eine Sekundarschule, die allerdings auch wie die Gemeinschaftsschule nach Klasse 6 entscheidet, ob sie integriert weiterarbeitet oder abschlussbezogen differenziert. Bei entsprechender Größe wird die integrative Variante der Sekundarschule zu einer Integrierten Gesamtschule mit eigener Oberstufe. Die übrigen Sekundarschulen enden mit Klasse 10, sind aber verpflichtet, mit der Oberstufe eines Gymnasium, einer Integrierten Gesamtschule oder einem Berufskolleg zu kooperieren. (bildungsklick.de/ 20.10.2011)

Es liegt nun ganz in der Entscheidung der Eltern, der Schulen und der Schulträger, wie sich die neue fünfgliedrige Schulstruktur entwickelt, wie sich etwa das Interesse an den beiden Sekundarschul-Varianten – abschlussbezogen oder integrativ – verteilen wird. Wie wird sich die Integrierte Gesamtschule in NRW weiterentwickeln, nachdem die CDU mit der so hartnäckig bekämpften Schulform ihren Frieden geschlossen hat und eine Gesamtschule statt mit 112 schon mit 100 Schüler/innen starten kann?

Übergang zu den weiterführenden Schulen und zur Oberstufe

„Die Schulformempfehlung ist für die Wahl der Schulform nicht bindend. Dennoch folgen die weitaus meisten Familien dieser Empfehlung.“ Von den Schüler/innen, die 2015/16 aufs Gymnasium wechselten, hatten 93,8 Prozent eine Gymnasialempfehlung, bei der Hauptschule hatten 97,8 und bei der Realschule 89,9 Prozent eine Empfehlung für die jeweilige Schulform. (Schulstatistik NRW 2016, S.16)

„Bei den Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens als Alternative zum traditionellen dreigliedrigen Schulsystem weist die Schülerschaft stärker gemischte Schulformempfehlungen auf. Bei den Gesamtschulen liegt der Schwerpunkt mit 40,5 Prozent bei den Schülerinnen und Schülern mit einer ausschließlichen Realschulempfehlung. Etwas mehr als ein Viertel hatte eine Hauptschulempfehlung. Die Schülerinnen und Schüler mit einer uneingeschränkten Gymnasialempfehlung bildeten an den Gesamtschulen die kleinste Gruppe mit 9,4 Prozent.“ (Schulstatistik NRW 2016, S.16)

„Anders setzt sich die Schülerschaft an den Sekundarschulen zusammen. Hier ist die Empfehlung allein für die Hauptschule vorherrschend (41,7 Prozent), gefolgt von der ausschließlichen Realschulempfehlung (34,2 Prozent). An dieser Schulform, die im Gegensatz zur Gesamtschule keine eigene gymnasiale Oberstufe anbietet, war der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung mit 1,4 Prozent am geringsten.“ (Schulstatistik NRW 2016, S.17)

Für die Sekundarschule, die 2012/13 startete und auch 2016 noch weitgehend Schüler/innen mit einer Haupt- oder Realschulempfehlung unterrichtet, wird erst demnächst ein Vergleich mit der Realschule bei den Übergangsquoten auf die Oberstufe möglich sein. Bei der Gesamtschule, die auch überwiegend Schüler/innen mit einer Haupt- oder Realschulempfehlung unterrichtet, aber auch rund 10 Prozent mit einer Gymnasialempfehlung, gehen 2016 40,9 Prozent auf eine Oberstufe.

Noch vor der Landtagswahl 2012 weist die Kultusministerin, Sylvia Löhrmann, in einer Pressemeldung auf die guten Abitur-Ergebnisse der Gesamtschulen hin, denen es gelinge, „viele Schülerinnen und Schüler zur Hochschulreife zu führen“. „Rund Dreiviertel derjenigen, die hier das Abitur“ machten, hätten „nach der Grundschule keine Gymnasialempfehlung“ gehabt. (bildungsklick,de/ 12.3.2012)

Bereits zum Schuljahr 2012/13 gingen 42 Sekundarschulen und weitere 20 neue Gesamtschulen an den Start (bildungsklick.de/ 17.8.2012). Drei Jahre später waren es 109 Sekundarschulen und 83 weitere Gesamtschulen. (bildungsklick.de/ 2.1.2015)

Die Auswirkungen dieses Booms an Neugründungen auf die traditionellen Schulformen sind beträchtlich. So sank zwischen 2010/11 und 2015/16 der Anteil der Schüler/innen an Hauptschulen um 45,1 Prozent, an Realschulen um 20,1 und an Gymnasien um 10,8 Prozent. (Schulstatistik NRW 2016, S.11).

Diese Zahlen relativieren sich allerdings, wenn es auch 2016 noch 456 Hauptschulen, 559 Realschulen und 625 Gymnasien in NRW gibt gegenüber 109 Sekundarschulen und den insgesamt 314 Integrierten Gesamtschulen (Schulstatistik NRW 2016, S.11). Wann wird sich dieses fünfgliedrige Schulsystem ab Klasse 5 zu größerer Überschaubarkeit für Eltern lichten?

Schulkonsens in der Kritik

Die Bildungsjournalistin Brigitte Schumann sieht nicht nur Sekundarschulen mit dem Problem des Abschulens von Gymnasialschüler/innen konfrontiert, sondern auch Gesamtschulen. In einem Beitrag „Sekundarschulen und Gesamtschulen werden deklassiert“ weist sie darauf hin, dass die „deutsche Form der Durchlässigkeit 'nach unten'“ „in der Vergangenheit die Hauptschule zum Auffangbecken für die in und an den gegliederten Schulformen Gescheiterten“ habe werden lassen und habe „im Ergebnis wesentlich zur unaufhaltsamen institutionellen und und pädagogischen Krise der Hauptschule beigetragen, die immer mehr Bundesländer zur Einführung der Zweigliedrigkeit veranlasst“ habe.

Sie zitiert aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag von 2010, wo es unter dem Stichwort „Kultur des Behaltens“ heißt: „Der Aufgabe des gemeinsamen Lernens stellen sich alle Schulen. Jede Schule muss alle aufgenommenen Schülerinnen und Schüler zu einem Abschluss führen. Ein Wechsel der Schulform ist nur noch auf Antrag der Eltern möglich.“

Nach dem Schulkonsens 2011, stellt Brigitte Schumann fest, veränderten allerdings neue Verwaltungsvorschriften „die systemische Stellung der Sekundarschule und der Gesamtschule im Verhältnis zur Realschule und zum Gymnasium in NRW“. „Als integrierte Schulformen, die der Praxis des längeren gemeinsamen Lernens verpflichtet“ seien, würden „sie entgegen ihrem Selbstverständnis und pädagogischen Auftrag für die Abschulung in Anspruch genommen und sollen für exkludierte Schülerinnen und Schüler zuständig sein, die Gymnasien und Realschulen als 'schlechte“ Schüler nicht mehr gebrauchen können“. „Mit dieser Funktionalisierung für die Selektion des gegliederten Schulsystems“ werde „ihre pädagogische Arbeit öffentlich abgewertet“.

(bildungsklick.de/ 16.1.2014)

Die Kritik von Brigitte Schumann am Schulkonsens und am Recht auf Abschulung für Gymnasien und Realschulen ist berechtigt. Dennoch hat sich seit 2011 die Schullandschaft in NRW im Interesse der Eltern und ihrer Kinder verändert. 314 Integrierte Gesamtschulen übers Land verteilt sind ein Angebot an Schulen, die versuchen, die Potenziale ihrer Kinder und Jugendlichen bis zu einem möglichst qualifizierten Abschluss zu fördern, ohne Angst vor Abschulung.

Ein Abschulverbot würde allerdings auch Realschulen und Gymnasien zu formal integriert unterrichtenden Schulen machen und würde auch Gymnasien verpflichten, wie das bereits in anderen Bundesländern der Falle ist, die beiden Abschlüsse der Sekundarstufe I vorzubereiten. Wenn darüber hinaus Gymnasien auch noch im Interesse von Kindern und Eltern wieder von G8 zu G9 zurückkehren und so auch wieder mehr Zeit zur Verfügung haben in der schwierigen Phase der Pubertät, wäre das eine wichtige Voraussetzung dafür, dass auch Gymnasien sich zu inklusiven Schulen entwickeln können.

Koalitionsvertrag 2017-2022

Bei der Landtagswahl am 14.5.2017 wurde die rot-grüne Regierung abgewählt. CDU und FDP errangen eine knappe Mehrheit und bilden die neue Regierung in NRW. Nach dem Schulkonsens vom Juli 2011zwischen der rot-grünen Regierung und der CDU war zu erwarten, dass im schulpolitischen Teil des Koalitionsvertrags mit fünf weiterführenden Schulformen an der Struktur sich nichts ändert, aber doch andere schulpolitische Akzente von der Koalition gesetzt werden.

Schulgröße

„Zur Sicherung von Schulangeboten der Sekundarstufe I im ländlichen Raum können Sekundarschulen genauso wie Realschulen und Gymnasien zweigliedrig fortgeführt werden.“ (S.10) Unerwähnt bleibt die Gesamtschule, die im Schulkonsens mit 100 Schüler/innen, also vierzügig, starten muss, was natürlich Neugründungen erschwert. Warum sollen nicht auch zwei- oder dreizügige Gesamtschulen gegründet werden, die in der Oberstufe mit anderen Gesamtschulen oder mit Oberstufenkollegs kooperieren?

Hauptschule und Realschule

Die Hauptschule, im Wahlprogramm der CDU „eine wichtige Schulform“, weil sie u.a. „eine grundlegende Allgemeinbildung“ vermittle, soll die Berufsorientierung intensivieren „durch eine verstärkte Kooperation mit beruflichen Schulen, der regionalen Wirtschaft, den Handwerkskammern und den Industrie- und Handwerkskammern in regionalen 'Bündnissen für Schule, Ausbildung und Beruf'“. Leisten soll die Hauptschule außerdem „die konzeptionelle Weiterentwicklung der Integration von praktisch interessierten Flüchtlingen und des inklusiven Unterrichts mit Blick auf die Berufsorientierung“. (S.12)

Ob bei soviel Berufsorientierung für die aussortierten und von Gymnasien und Realschulen abgeschulten Kinder und Jugendlichen noch genügend Zeit bleibt für „ein grundlegende Allgemeinbildung“? Und ob Eltern, die in wachsender Zahl die Hauptschule für ihre Kinder meiden, sich durch eine Intensivierung der Berufsorientierung wieder für diese Schulform gewinnen lassen?

Auch für die Realschule soll es „eine Stärkung der Berufsorientierung“ geben. Gleichzeitig aber soll „die Durchlässigkeit durch eine verbindliche Kooperation mit Oberstufen von Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs“ verbessert werden.

Wie soll das gehen, wenn es nicht auch an Realschulen ein vergleichbares allgemeinbildendes Curriculum gibt, wie das an Gesamtschulen von 5-10 der Fall ist?

Gesamtschule und Gymnasium

Wie im Wahlprogramm der CDU schon angekündigt, kommt der Gesamtschule „bei der inklusiven Beschulung eine hohe Bedeutung und Verantwortung zu“. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Ihre langjährigen Erfahrungen im Bereich der Inklusion können einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Gestaltung dieser gesellschaftlichen Aufgabe leisten“. Darum will die Koalition „die Gesamtschulen wieder in die Lage versetzen, eigene Inklusionskonzepte umsetzen zu können“. (S.12)

Eine Schulform mit der wohl heterogensten Schülerschaft soll also in besonderer Weise auch für die Umsetzung der Inklusion verantwortlich sein?

Eine ganz andere Aufgabe als „Inklusionskonzepte“ umzusetzen kommt nach Auffassung der Koalition dem Gymnasium zu, dessen „Bildungsauftrag“ gestärkt werden soll. Ziel sei „die vollumfängliche Studierfähigkeit der Abiturientinnen und Abiturienten“. Dazu sollen „die MINT-Fächer“ gestärkt und der „Ausbau der Kooperation mit den Hochschulen des Landes und denen des benachbarten Auslandes“ vorangetrieben werden. (S.12)

Die Attraktivität des Gymnasiums soll auch durch die Lösung der heiß umstrittenen Frage G8 oder G9 erhöht werden. Wenn nämlich „der überwiegende Teil der Schüler- und Elternschaft der Gymnasien G9“ favorisiere, soll „als Leitentscheidung ab dem Schuljahr 2019/2020 G9“ wieder eingeführt werden. „Für Gymnasien, die beim achtjährigen Bildungsgang bleiben wollen“, werde „eine unbürokratische Entscheidungsmöglichkeit für G8 eröffnet“. (S.12 f.)

Mit G9 verliert die Gesamtschule den Vorzug, sechs Jahre Zeit zu haben in der schwierigen Phase der Pubertät, was eine pädagogische Herausforderung vor allem für solche Gesamtschulen sein dürfte, die sich bislang auf diesen Vorzug verlassen haben, ohne sich auf einen Reformweg zu begeben.

„30 Talent-Schulen“

Was macht die neue Regierung im Koalitionsvertrag aus dem FDP-Vorschlag im Wahlkampf, „dreißig exzellente Top-Gymnasien“ in „kinderreichen Stadtteilen mit den größten sozialen Herausforderungen“ zu gründen, in denen „leistungsstarke Kinder aus wohlhabenderen Familien“ „auf leistungsstarke ärmere Kinder“ treffen? (FDP-Wahlprogramm, S.1 und 8)

Im Koalitionsvertrag sind daraus nicht 30 „Top-Gymnasien“, sondern „mindestens 30 Talent-Schulen“ „für unterschiedliche Schulformen“ geworden. Zur Finanzierung dieser Schulen sollen „auch privates Engagement aus dem regionalen Umfeld der neuen Talent-Schulen sowie Mittel aus Sozial- und Bildungsstiftungen zum Einsatz kommen“. Die Koalition erhofft sich von diesen Schulen, „dass sie als Leuchtturmprojekte der schulischen Bildung eine positive Wirkung auf die Qualitätsentwicklung in allen Schulen entfalten“. (S.11)

Wird es bei diesem Vorhaben neu gebaute Schulen in den betreffenden Stadtteilen geben? Wird man nur in diesen Stadtteilen in den bestehenden Schulen die „Talente“ suchen, die allerdings dort bei der ohnehin schwierigen pädagogischen Arbeit dringend gebraucht werden? Oder wird man bei dieser „exzellenten Ausstattung“ und dem Einsatz auch privaten Kapitals diese Schulen öffnen für alle Eltern im Land? Man darf gespannt sein, wie das Bildungsministerium, das die CDU der FDP überlassen hat, diese „besondere Maßnahme“ umsetzen wird. Oder wird die FDP selbst zu der Einsicht gelangen, dass das Ganze vielleicht doch keine so gute Idee gewesen ist?

Besoldung der Lehrer/innen

Nachdem die frühere CDU/FDP-Regierung 2009 die gleichwertige, das heißt gleichlange, Ausbildung aller Lehrämter (6 Semester Bachelor + 4 Semester Master) beschlossen hatte, gab es jetzt für die neue Koalition keinen Grund, an dieser Struktur etwas zu ändern. Was jedoch nach 2009, wohl aus finanzpolitischen Gründen, von der alten und vor der neuen Regierung unterlassen wurde, war, die bestehende Besoldung der Lehrer/innen der neuen Struktur anzupassen.

Diese Forderung wird seitdem von den beiden Lehrer/innen-Verbänden, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) vehement erhoben. In einer Pressemeldung vom Januar 2016 stützt sich nun die GEW auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Ralf Brinktrine, das belege, dass die unterschiedliche Besoldung gleichwertiger Lehrämter „verfassungswidrig“ sei. Sie orientiere sich an der alten Lehrerbildung und stufe lediglich die Lehrkräfte an Gymnasien, Berufskollegs und der Sekundarstufe II der Gesamtschulen in den höheren Dienst (Eingangsbesoldung A13), nicht aber Lehrer/innen an Grundschulen und der Sekundarstufe I. Abschließend stellt die GEW fest: In der Debatte von 2009 hätten sich Vertreterinnen und Vertreter der damaligen Opposition aus SPD und Grünen eindeutig dazu bekannt, dass das Lehrerausbildungsgesetz eine Änderung des Besoldungsrechts zur Folge haben müsse. (bildungsklick.de /22.1.2016)

Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung ist zwar viel über „gute Bedingungen unserer Lehrkräfte“ und den hohen Stellenwert der Lehrer/innen-Ausbildung die Rede (S.9 f.), eine Änderung des Besoldungsrechts ist wohl auch mit der neuen Regierung nicht in Sicht.

Ein neuer Schulkonsens ist nötig

Wenn nun, wie in anderen Bundesländern, auch in NRW mit dem Schuljahr 2019/20 G9 als „Leitentscheidung“ wieder eingeführt wird, so heißt das, dass es nach wie vor, von der wohl weiter schrumpfenden Hauptschule abgesehen, vier Schulformen von 5 bis 10 geben wird (Realschule, Gymnasium, Sekundarschule, Gesamtschule), die alle versuchen, möglichst viele ihrer Schüler/innen für den Besuch der Oberstufe zu qualifizieren.Je stärker dieses vierfache Angebot, für Eltern ohnehin verwirrend, auch für Schulträger zu einem organisatorischen Problem wird und die Forderung nach einer Reduktion der Schulformen lauter wird, umso dringender stellt sich die Frage, ob nicht auch für NRW nach der Grundschule ein zweigliedriges System eine Option wäre: Zwei Schulformen, die beide zum Abitur führen. Dazu müssten allerdings die beiden schulpolitischen Lager zu einem neuen Konsens bereit sein.

Dieses Zwei-Wege-Modell, das in den drei Stadtstaaten, im Saarland und in Schleswig-Holstein inzwischen lagerübergreifend akzeptiert ist, bestünde in NRW aus Gymnasium und Gesamtschule. Beide Schulformen müssten auf der Basis eines wissenschaftlich fundierten Sozialindexes so ausgestattet werden, dass sie in einen fairen pädagogischen Wettbewerb treten können. Dies ist in den schon bestehenden zweigliedrigen Systemen allerdings erst unzureichend umgesetzt, vor allem was die Schulform neben dem Gymnasium betrifft.

Ein fairer Wettbewerb bietet die Chance einer Annäherung der pädagogischen Konzepte in den beiden Schulformen. Dort, wo ein solcher Wettbewerb schon stattfindet, gibt für eine zunehmende Zahl von Eltern Qualität und Ausstrahlung einer Schule den Ausschlag für die Schulwahl und nicht der Name der Schulform. Solche Reformschulen, Gesamtschulen und zunehmend auch Gymnasien, bemühen sich dann auch erfolgreich um einen guten Anteil an leistungsstarken Schüler/innen; denn dieser Anteil erleichtert das Unterrichten und kommt bei dem, was wir darüber wissen, allen Schüler/innen, auch den weniger leistungsstarken, zugute.

Letzte Aktualisierung: 05.10.2017