Prof. Dr. Valentin Merkelbach

Was wird aus der Gemeinschaftsschule in Schleswig-Holstein?

September 2017

Die Gemeinschaftsschule sollte in Schleswig-Holstein eine Schule für alle werden. Inzwischen ist sie neben dem Gymnasium eine Schulform, die nach dem Willen von Rot-Grün auf einem direkten Weg auch zum Abitur führt.

Statt einer Schule für alle die neue Dreigliedrigkeit

Schleswig-Holstein war unter einer rot-grünen Regierung das erste Bundesland, das in der Pisa-Debatte das KMK-Tabu einer neuen Schulstrukturdebatte durchbrochen hat. Die SPD zog 2004/05 in den Wahlkampf mit einem Strukturkonzept auf der Basis eines Gutachtens des Bildungsforschers Ernst Rösner, mit der Kernaussage: Auf Grund detaillierter demografischer Daten soll es in der Sekundarstufe I nur noch eine Schulform geben, die Gemeinschaftsschule, zu der sich innerhalb von zehn Jahren alle weiterführenden Schulen, auch Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen, hin entwickeln.

Trotz dieses kühnen Plans haben SPD und Grüne zwar nicht die Wahl 2005 verloren, scheiterten aber bei der Wahl der Ministerpräsidentin Heide Simonis. Seitdem gab es in keinem Bundesland mehr den Versuch einer gemeinsamen Sekundarstufe I.

Das Scheitern von Rot-Grün zwang die erbitterten Kontrahenten im Wahlkampf, CDU und SPD, sich 2005 auf folgenden Kompromiss zu einigen: Neben dem Gymnasium gibt es eine integrativ arbeitende Gemeinschaftsschule, die bei ausreichender Größe mit einer Oberstufe zum Abitur führen kann, und es gibt eine aus Haupt- und Realschule gebildete Regionalschule, die in Klasse 5 und 6 integriert unterrichtet und danach abschlussbezogene Haupt- und Realschulklassen bildet.

Nach dem Scheitern der Großen Koalition und der vorgezogenen Wahl 2009 vereinbart eine Koalition aus CDU und FDP, dass es zunächst keine Veränderungen am Schulkompromiss zwischen CDU und SPD geben wird. Das Ziel aber sollte eine Fusion der beiden Schulformen, Gemeinschaftsschule und Regionalschule, sein.

Dem neuen FDP-Kultusminister war diese Fusion bei einer weiterhin boomenden Gemeinschaftsschule ein besonderes Anliegen. Das neue Schulgesetz von 2011 stellte dafür die Weichen, mit einer gravierenden Änderung am Kompromiss der Großen Koalition: Gemeinschaftsschulen können weiterhin binnendifferenziert unterrichten, aber auch abschlussbezogene Haupt-und Realschulklassen bilden.

Zwei Wege zum Abitur

Nach der Wahl am 6.5.2012, bei der die Koalition aus CDU und FDP abgewählt wurde, entschloss sich die SPD, trotz knapper Mehrheit im Landtag, mit den Grünen und dem Schleswigschen Wählerverband eine neue Regierung zu bilden.

„Unser Schwerpunkt“, heißt es im Koalitionsvertrag, „wird die Stärkung des gemeinsamen Lernens sein“ und die Schulen, „die sich auf diesen Weg gemacht haben, sollen unsere besondere Unterstützung erhalten“. Zunächst aber lädt die Koalition „Akteure aus Schule, Gesellschaft, Kommunen und Fraktionen“ zu einer „Bildungskonferenz“ ein, um „Lösungen zu erarbeiten, die parteiübergreifend und über einen Zeitraum von zehn Jahren Planungssicherheit für die Schulen bieten sollen“. Dabei gehe es „zum einen darum, wie es in Schleswig-Holstein gelingen kann, dass der Schulerfolg von Kindern weniger an das Elternhaus gekoppelt ist und wie insgesamt mehr Jugendliche gestärkt, ausbildungsfähig und mit möglichst hohem Abschluss die Schule verlassen“. (S.16)

In einer Pressemeldung vom 11.9.2013 stellt die neue Bildungsministerin, Waltraud Wende, nach einem,wie sie erklärt, „ bislang beispiellosen Dialogprozess in Schleswig-Holstein“, den Entwurf eines neuen Schulgesetzes vor. Die wichtigste Neuerung sei, dass nach der Grundschule Eltern und Schüler/innen die Wahl haben zwischen Gymnasien, „die eher auf homogene Lerngruppen“ setzten, und Gemeinschaftsschulen, „zu deren Programmschwerpunkt das längere gemeinsame Lernen“ gehörten. (bildungsklick.de/11.9.2013)

Am 22.1.2014 beschließt der Landtag das neue Gesetz mit folgenden strukturrelevanten „Kernpunkten:

  • An Gymnasien wird in der Regel nach acht Jahren das Abitur erworben. Die elf bereits bestehenden G9-Gymnasien und die vier, die beides anbieten, können weiterbestehen.

  • An Gemeinschaftsschulen können drei Abschlüsse erworben werden: der „Erste allgemeinbildende Schulabschluss“ (Hauptschulabschluss) nach 9, der „Mittlere Schulabschluss nach 10 und die „Allgemeine Hochschulreife“ nach 13 Schuljahren.

  • Da nicht alle Gemeinschaftsschulen eine eigene Oberstufe haben, können sie Kooperationen mit Gemeinschaftsschulen mit einer Oberstufe, mit Gymnasien und Beruflichen Gymnasien eingehen.

  • Regionalschulen mit mehr als 240 Schüler/innen werden mit Beginn des neuen Schuljahres Gemeinschaftsschulen. Schulen, die knapp darunter liegen, erhalten eine um ein Jahr verlängerte Übergangsfrist, andernfalls wird der Schulbetrieb eingestellt, wenn alle Schüler/innen die Schule durchlaufen haben.

  • Statt einer „Schulübergangsempfehlung“ erfolgt im letzten Grundschuljahr „ein eingehendes verpflichtendes Beratungsgespräch“, das Eltern eine Orientierungshilfe gibt für die danach freie Schulwahl.

  • „Schrägversetzungen“ (Abschulungen) vom Gymnasium zur Gemeinschaftsschule bleiben möglich, wenn Gymnasien nachweisen können, dass eine Schülerin/ein Schüler trotz schulinterner, individueller Förderung den Anforderungen des Gymnasiums nicht gewachsen ist. (bildungsklick.de/ 23.1.2014)

Unterschiede zwischen beiden Schulformen

Die Schulstruktur des neuen Schulgesetzes beruht auf den Vereinbarungen der „Bildungskonferenz“. Da dort alle Fraktionen des Landtages beteiligt waren, mussten an strittigen Punkten Kompromisse gefunden werden.

Für Gymnasien sollen Abschulungen möglich sein, wenn sie nachweisen können, dass ihre Förderbemühungen gescheitert sind. Wie sieht wohl ein solcher Nachweis aus und sollen Gemeinschaftsschulen dann an solchen „schrägversetzten“ Schüler/innen pädagogische Wunder vollbringen? Warum müssen Gymnasien für alle aufgenommenen Schüler/innen nicht auch bis zum „Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss“ Verantwortung tragen und wie die Gemeinschaftsschule alle drei Abschlüsse vorbereiten?

Wenn die Ministerin für Schüler/innen an Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe in Aussicht stellt, an Oberstufen von Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ihr Abitur zu machen, so ist das vor dem Hintergrund zu sehen, dass es zu Beginn des Schuljahres 2013/14 neben den 122 Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe nur 27 mit einer Oberstufe gab und daneben 99 Gymnasien (bildungsklick.de/ 5.8.2013). Das heißt, es fehlt für die ganz überwiegende Zahl von Schüler/innen an Gemeinschaftsschulen ein Oberstufenkonzept, das einen Schulformwechsel nach Klasse 10 zu Gymnasien von 5 bis 12/13 vermeidet.

Solche Kompromisse der „Bildungskonferenz“, die ins Schulgesetz übernommen wurden, bedeuten, dass das Zwei-Wege-Modell in Schleswig-Holstein noch stark hierarchisch strukturiert und von zwei gleichwertigen Schulformen noch weit entfernt ist.

Neues „Lehrkräftebildungsgesetz“

Die neue Schulstruktur in Schleswig-Holstein erforderte auch eine Reform des Lehramtsstudiums. Nach einem schwierigen Prozess der Vereinbarung zwischen den beiden Universitäten Flensburg und Kiel beschloss der Landtag am 10.7. 2014 das neue „Lehrkräftebildungsgesetz“, das im August 2014 in Kraft trat: Die Ausbildungsdauer beträgt für alle Lehrämter 10 Semester. Neben dem Lehramt an Grundschulen und Sonderschulen gibt es ein gemeinsames Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie ein Lehramt an Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I. Dieses Lehramt betrifft wohl die Grund- und Hauptschullehrer/innen, die noch an auslaufenden Regionalschulen und an Gemeinschaftsschulen unterrichten und die noch keine Fakultas für die Sekundarstufe II besitzen.

Das Gesetz stieß auf erbitterten Widerstand der Opposition aus CDU und FDP - und da vor allem das gemeinsame Lehramt für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Ins Kreuzfeuer der Kritik gerät die Bildungsministerin, die das Gesetz vorbereitet hat. Was der Opposition zu Hilfe kam, war ein Ermittlungsverfahren gegen die Ministerin wegen einer nicht rechtskonformen Rückkehroption an die Universität Flensburg, wo sie Präsidentin war, ehe sie Ministerin wurde. Am 12.9.2014 trat Waltraud Wende zurück. Zwei Jahre danach wurde das Verfahren eingestellt. (Wikipedia: Waltraud Wende)

Lehrkräftebesoldung

Die Nachfolgerin im Amt, Britta Ernst, musste ein ähnlich schwieriges Gesetz vorbereiten: eine Novelle zur Lehrkräftebesoldung als Folge der Reform des Lehramtsstudiums. Das Gesetz trat am 1.2.2016 in Kraft: Lehrkräfte in den zwei weiterführenden Schulformen werden nach A13 besoldet. Die früheren Grund- und Hauptschullehrer/innen sollen nach einer Zusatzqualifikation von A12 nach A13 hochgestuft werden. Lehrer/innen an Grundschulen bleiben trotz gleichlanger Ausbildung von 10 Semestern bei A12.

Die Ministerin begründet die Ungleichbehandlung der Grundschullehrer/innen mit den unterschiedlichen Tätigkeiten. Die Unterrichtstätigkeit in den Klassenstufen 1 bis 4 unterscheide sich vom Unterricht in den Sekundarstufen, der eine Zugangsberechtigung zu den Hochschulen und Berufsorientierung vermitteln soll. (bildungsklick.de/ 21.1.2016)

Für den GEW-Vorsitzenden von Schleswig-Holstein, Matthias Heidn, ist diese Ungleichbehandlung nicht hinnehmbar. Sie offenbare „ein hohes Maß an Geringschätzung der Arbeit der Lehrkräfte an den Grundschulen. (bildungsklick.de/ 21.1.2016)

Koalitionsvertrag 2017-2022

Bei der Landtagswahl am 7.5.2017 gab es erneut einen Regierungswechsel in Schleswig-Holstein. Die Koalition aus SPD, Grünen und Schleswigschem Wählerverband verlor ihre Mehrheit. Die Wahlsieger, CDU und FDP, brauchten allerdings die Grünen für die Bildung einer neuen Regierung.

Die Koalition bekennt sich „zur bestehenden Schulstruktur aus Gemeinschaftsschule, Gymnasium und berufsbildenden Schulen“ (S.12) Wenn die CDU in ihrem Wahlprogramm ankündigte, dass Gemeinschaftsschulen „vor allem der Vorbereitung auf den ersten allgemeinbildenden und den mittleren Schulabschluss dienen“ sollen und die Aufgabe des Gymnasiums wieder „die Vorbereitung auf eine Studium“ sei und „Mittelpunkt des Unterrichtens stehen“ müsse, so ist davon im Koalitionsvertrag keine Rede mehr. Keinen Niederschlag findet auch das FDP-Wahlprogramm, in dem die neue Schulstruktur abgelehnt wird, die „Vorteile der Vielfalt der Bildungswege“ gepriesen werden und vor einer „Einheitsschule“ gewarnt wird.

Das Lehrkräftebildungsgesetz von 2014 bleibt unangetastet mit der gleichen Ausbildungsdauer von 10 Semestern für alle Lehrämter. Das gilt allerdings auch für die Novelle zur Lehrkräftebesoldung. Es bleibt bei der Besoldung der Grundschullehrer/innen nach A12, obwohl nicht nur die SPD vor der Wahl eine Anhebung nach A13 nicht mehr ausgeschlossen hat, sondern auch die oppositionelle CDU ankündigte, die „Ungleichbehandlung“ der Grundschullehrer/innen zu beenden.

Wenn die CDU vor der Wahl ankündigte, dass „keine weiteren Oberstufen an Gemeinschaftsschulen“ eingerichtet werden, so heißt es jetzt abgeschwächt: „Wir gehen davon aus, dass sich derzeit kein Bedarf für zusätzliche Oberstufen abzeichnet. Mögliche Anträge werden, auch im Sinn der Planungssicherheit von Schulen und Schulträgern, auf langfristige Perspektiven intensiv geprüft“. (S.16)

Aus dem Wahlprogramm der CDU übernommen wird, dass ab dem Schuljahr 2019/20 „an den Gymnasien G9 – beginnend mit den Jahrgängen 5 und 6 – eingeführt wird“. (S.15)

Wann werden die beiden schulpolitischen Lage einen Kompromiss finden?

Die neue Regierung möchte an der Mehrzahl der Gemeinschaftsschulen keine neuen Oberstufen einrichten. Das bedeutet u.a., dass die Gemeinschaftsschule nur für einen geringen Anteil von Eltern mit leistungsstarken Kindern attraktiv sein wird. Darüberhinaus wird die Koalition mit der Wiedereinführung von G9 für viele Eltern das ohnehin hohe gesellschaftliche Ansehen des Gymnasiums stärken.

Die Ankündigung von G9 könnte für die SPD Anlass sein, ihr Projekt „Gemeinschaftsschule“ gründlich zu überdenken und zu revidieren. Das SPD-geführte Bildungsministerium hat zwar betont, in der „Bildungskonferenz“ mit allen Fraktionen und relevanten gesellschaftlichen Gruppen einen intensiven Dialog geführt zu haben, ohne jedoch im Verlauf dieses Dialogprozesses klar zu sagen, was für die Entwicklung der Gemeinschaftsschule nicht verhandelbar sein kann.

Sie hat akzeptiert, dass nur die Gemeinschaftsschule alle Abschlüsse vorbereitet, nicht aber auch das Gymnasium, das statt dessen die Möglichkeit hat, Schüler/innen in die Gemeinschaftsschule zu versetzen, die es meint nicht mehr fördern zu können. Statt ein klares Konzept für die Oberstufe an Gemeinschaftsschulen zu entwickeln, hat die SPD Kooperationen mit Gymnasien akzeptiert und damit vielen Schüler/innen nach Klasse 10 einen Schulformwechsel zugemutet.

Die neue Koalition aus CDU, den Grünen und der FDP wird die widersprüchlichen schulpolitischen Reformen der alten Regierung nicht korrigieren, sondern das umsetzen, was im Koalitionsvertrag steht. Für die vielen Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe heißt das: Sie werden wieder das sein, was die Regionalschulen unter Schwarz-Gelb schon einmal waren, Haupt-und Realschulen, stark berufsorientiert und mit der Möglichkeit, nach Klasse 6 abschlussbezogene Haupt- und Realschulklassen zu bilden.

Es sei denn, es werden vor dem nächsten Regierungswechsel die beiden schulpolitischen Lager, wie in Hamburg und Bremen, einen Kompromiss finden, etwa den, dass Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit anderen Gemeinschaftsschulen mit einer Oberstufe kooperieren oder ein Oberstufenzentrum bilden. Nur eine durch einen wissenschaftlich fundierten Sozialindex bedarfsgerecht ausgestattete Gemeinschaftsschule wird dann auch die Chance haben, einen fairen pädagogischen Wettbewerb mit dem Gymnasium zu beginnen und dabei auch das Gymnasium veranlassen können, über Reformen des Unterrichtens, etwa über Methoden des gemeinsamen Lernens und der individuellen Förderung, nachzudenken.

Bei den zahlreichen Regierungswechsel in Schleswig-Holstein wäre es an der Zeit für einen Schulkompromiss und für ein Ende des Streits um die Gemeinschaftsschule. Es sollte nicht mehr darum gehen, an einem unproduktiven Nebeneinander der beiden Schulformen festzuhalten, vielmehr darum, eine Annäherung der pädagogischen Konzepte zu fördern. Ob aus dieser Annäherung eines Tages eine Schule von 5 bis 10 wird, die dann einfach Sekundarstufe I heißen könnte, wird wohl erst dann politisch entschieden, wenn es dafür dann nicht nur im Landtag, sondern in der Gesellschaft eine Mehrheit gibt. Bis dahin aber wäre ein fairer pädagogischer Wettbewerb ein Segen für Kinder und Jugendliche in beiden Schulformen, im Gymnasium und in der Gemeinschaftsschule.

Letzte Aktualisierung: 13.09.2017