Prof. Dr. Valentin Merkelbach

Die neue Zweigliedrigkeit in den Stadtstaaten und die Rolle der SPD

August 2009

In Hamburg, Berlin und Bremen ist das zweigliedrige Schulsystem beschlossene Sache. Es unterscheidet sich von den zweigliedrigen Modellen der neuen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dadurch, dass die einzige Schulform neben dem Gymnasium auch auf dem direkten Weg zum Abitur führen kann und nicht mit dem Haupt- und Realschulabschluss endet. Die Frage ist allerdings, ob und unter welchen Bedingungen die neue Schule die Chance hat, in einen fairen Wettbewerb mit dem Gymnasium einzutreten oder ob sie trotz Abitur-Angebot eben doch eine Zweitschule bleiben wird und so das hierarchische System, ohne die akuten Hauptschulprobleme, erhalten bleibt. Von zentraler Bedeutung wird dabei sein, welche Rolle die SPD als alte Gesamtschulpartei in der Entwicklung einer neuen Zweigliedrigkeit spielt.

Zu einem Diskussionspapier der Friedrich-Ebert-Stiftung

In der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Denkfabrik der SPD, denkt ein „Netzwerk Bildung“ über die Frage nach, was „der Trend zur Zweigliedrigkeit für die Idealvorstellung eines sozial gerechten eingliedrigen Bildungssystems“ bedeutet. Angeregt wird dieses Nachdenken für die SPD durch das Grundsatzprogramm der Partei, in dem es heißt:

Über Bildungswege und –chancen wird in unserem Bildungssystem zu früh entschieden. Wir werben daher für ein Schulsystem, in dem Kinder so lange wie möglich zusammen und voneinander lernen. Dies ist am besten zu erreichen in einer gemeinsamen Schule bis zur zehnten Klasse.

Diese eher vorsichtig formulierte programmatische Aussage ist für das Netzwerk „durch die Ergebnisse der neueren empirischen Bildungsforschung besser denn je begründet“. Vier Mythen, auf die das gegliederte Schulsystem sich stützt, könnten als widerlegt gelten, weil wir heute wüssten:

  • Das Lernen in homogenen Lerngruppen ist nicht besonders erfolgreich
  • Das gegliederte Schulsystem sortiert keinesfalls leistungsgerecht
  • Schulen können die Vererbung sozialer Lagen durchaus abschwächen
  • Falsche Entscheidungen sind durch Durchlässigkeit nur sehr schwer korrigierbar

(Schulstrukturelle Perspektiven 2009, S.1 f.)

Trotz dieser Befunde, die im einzelnen in dem Papier erläutert werden, stellt das Netzwerk fest, „dass keine Parteienkonstellation, die in einem der Bundesländer in Regierungsverantwortung steht, Anstalten gemacht hat oder macht, das gegliederte System unter Einschluss des Gymnasiums durch eine Schule, in der Kinder bis zum Ende der zehnten Klasse gemeinsam lernen, abzulösen“. Deutschland habe wohl „den Zeitpunkt der Durchsetzbarkeit einer Integrationspolitik verpasst“. Die Beibehaltung des gegliederten Systems und dessen Wiedereinführung in den neuen Bundesländern habe dazu geführt, „dass immer mehr Eltern, die für ihre Kinder den ‚Aufstieg durch Bildung‘ suchten, im Gymnasium die Schule ihrer Wahl sahen und weiter sehen“. Die dadurch ausgelöste Bildungsexpansion habe in Deutschland „ein Widerstandspotential gegen die Aufhebung von Gymnasien erwachsen lassen, das die europäischen Länder in den sechziger und siebziger Jahren – also vor der Bildungsexpansion – bei ihrer Integration unterschiedlich anspruchsvoller Sekundarschulen noch nicht antrafen“. (S.3)

Um die aktuellen Probleme des gegliederten Schulsystems zumindest abzuschwächen, werden von dem Netzwerk unter der Zielvorgabe „eines sozial gerechten eingliedrigen Bildungssystems“ zwei Wege verfolgt, wie sie sich in einzelnen Bundesländern zeigen: „der Weg zu einem zweigliedrigen Schulsystem und der über den zumindest bedarfsgerechten Ausbau der Gesamtschulen“. Nach eingehender Analyse kommt das Netzwerk zu der Feststellung: „Beide Wege führen nicht zu der ‚Einen Schule‘.“ (S.3-6) Wenn diese Feststellung so zutreffe, ergeben sich für das Netzwerk Fragen, denen sich die SPD stellen müsse:

  • Gibt es eine Idee davon, wie denn dann der Weg zu einer Schule für alle angelegt sein kann – nicht in programmatischen Setzungen ausgedrückt, sondern in mehrheitsfähigen Schritten , die tatsächlich zu diesem Ziel führen?
  • Wenn es eine solche Idee nicht gibt, kann die Schulpolitik der SPD wegen eines Zieles, von dem niemand begründet darlegen kann, dass es in absehbarer Zeit realisierbar ist, weitere Generationen potenzieller Hauptschüler in ihr immer anregungsärmeres und die Zukunft verschließendes Hauptschul-Entwicklungsmilieu schicken und auf spätere Strukturreformen verweisen?
  • Oder muss die SPD dann nicht öffentlich konzedieren: Die Zeit zur Erreichung der gemeinsamen Schule für alle hat Deutschland verstreichen lassen, jetzt langt die politischen Kraft allenfalls noch zur Reduktion der zergliederten Schullandschaft auf ein zweigliedriges Modell, das dann aber so entwickelt wird, dass alle Bildungsabschlüsse nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich für eine nennenswerte Zahl junger Menschen in dem nicht gymnasialen Zweig des zweigliedrigen Schulsystems erreichbar sind. (S.6 f.)

Wenn die SPD das „Zweigliedrigkeitsmodell“ akzeptiere, werde sie, so das Netzwerk, „ihren Anhängern diesen Weg, der mit dem Erhalt des Gymnasiums die ‚Stammwählerschaft‘ der konservativen Parteien ‚verschont‘, nur vermitteln können“, wenn sie alles unternimmt, „die neue Schulform in ihrer pädagogischen Qualität und auch in ihrer Ausstattung mit personellen und sächlichen Ressourcen dem Gymnasium zumindest gleich zu stellen“.

Unter den „zentralen Merkmalen“ für die neue Schule scheinen mir für die Analyse der neuen zweigliedrigen Schulpläne in den drei Stadtstaaten die folgenden besonders relevant:

  • Die Arbeit in der Sekundarstufe I ist auf alle allgemein bildende Schulabschlüsse, auch den der allgemeinen Hochschulreife, ausgerichtet.
  • Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernen Familien und mit Migrationsgeschichte werden besonders gefördert. Die dazu erforderlichen – im Vergleich zum Gymnasium – kleineren Lerngruppen werden gesichert.
  • Die Gymnasien können ihre schwächeren Schülerinnen und Schüler nicht länger an andere Schulen, also auch nicht an diese neue Schule, ‚abschieben‘.
  • Die neuen Schulen werden als gebundene Ganztagsschulen geführt.
  • Alle Schulen dieses Typs haben entweder eine eigene Oberstufe oder eine nicht gymnasiale Kooperationsschule, in denen ihre Schülerinnen und Schüler nach insgesamt 13 Schuljahrgängen die allgemeine Hochschulreife erreichen können. (S.7)

Wieweit entsprechen die neuen Strukturpläne in den drei Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen den „zentralen Merkmalen“ einer dem Gymnasium zumindest formal gleichgestellten Schule, die das Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung der SPD als Richtschnur ihrer Schulstrukturpolitik empfiehlt? Immerhin befinden sich unter den drei Bundesländern mit Berlin und Bremen zwei mit SPD-geführten Landesregierungen.

Gymnasium und Stadtteilschule

Der Schulkompromiss von Schwarz-Grün in Hamburg 2008 mit einer sechsjährigen Primarschule und zwei Schulformen der Sekundarstufe I, dem Gymnasium und der Stadtteilschule, erfüllt drei wesentliche Forderungen des Netzwerks Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung:

  • Beide Schulformen bereiten auf alle allgemein bildenden Schulabschlüsse vor, auch auf den der allgemeinen Hochschulreife, das Gymnasium nach 12, die Stadtteilschule nach 13 Schuljahren.
  • Die Gymnasien können in den Klassen 7 bis 10 ihre Schüler/innen mit Lernproblemen nicht in die Stadtteilschule abschieben.
  • Die Stadtteilschule hat eine eigen Oberstufe, führt also auf einem direkten Weg zum Abitur.

Was in den Forderungen des Netzwerk-Papiers fehlt, ist eine Aussage zum Übergang von der Grundschule auf die beiden verbliebenen Schulformen. Wer entscheidet, welche Schule ein Kind besucht: die Schule mit einer verbindlichen Empfehlung oder die Eltern? In Hamburg entscheidet die Grundschule verbindlich, wer das „wissenschaftsorientierte“ Gymnasium und wer die „berufsorientierte“ Stadtteilschule besucht. Den Eltern bleibt nur noch, auf die Grundschule einzuwirken, und das wird der bildungsorientierte Teil der Elternschaft verstärkt tun, - wenn nötig mit häuslicher oder institutioneller Nachhilfe, um am Ende die „richtige“ verbindliche Empfehlung zu bekommen. Es sei denn, man ist ohnehin entschlossen, sich möglichst früh aus dem selektiven öffentlichen Bildungssystem zu verabschieden.

Besonders auf diesen Übergang bezieht sich auch die Kritik von Anne Ratzki an der Hamburger Zweigliedrigkeit (Ratzki 2009). Bereits ab Klasse 4 überschatte die Frage des Übergangs das Lernen. Halbjährlich gebe es „prognostische Einschätzungen, ob ein Kind fürs Gymnasium geeignet ist“ und vor dem Ende des ersten Halbjahres der Klasse 6 werde in einer Zeugniskonferenz endgültig entschieden. Für die Grundlage, auf der das geschieht, nenne das „Rahmenkonzept“ drei Elemente:

  • Lernentwicklungsberichte mit Noten oder Punkten, die ab Klasse 4 deutlich machen sollen, ob die „kompetenzorientierten Anforderungen des Gymnasiums“ erfüllt werden. Welche das sind, gehe aus dem „Rahmenkonzept“ nicht klar hervor.
  • In Deutsch, Mathematik und Englisch soll es „valide Kompetenzfeststellungsverfahren“ geben. „Empirisch belastbare Tests zur Individualdiagnostik“ sollen zeigen, inwieweit die Schülerin oder der Schüler über Kompetenzen verfügt, die in den Bildungsstandards der Jahrgangsstufe 6 für den Übergang auf das Gymnasium vorgegeben sind. Welche Kompetenzen das seien, gehe aus dem „Rahmenkonzept“ allerdings nicht hervor.
  • Auch zu den Einschätzungen der Lehrkräfte zu „überfachlichen und sozialen Kompetenzen (wie Lernstrategien und Selbstwirksamkeitsüberzeugungen)“ und Selbsteinschätzungen sollen „standardisierte Instrumente“ verwendet werden.

Es ist für Anne Ratzki erschreckend, wie das zweigliedrige Schulsystem in Hamburg die Auslese bis zum Ende von Klasse 6 verfeinert. Die häufige Berufung auf moderne Begriffe wie Kompetenz, Selbstwirksamkeit und standardisierte Instrumente könne nicht „die Ratlosigkeit verbergen, wie man die Trennung der Schüler begründen will, wenn man den wahren Grund verbirgt: den Erhalt von gymnasialen Bildungsprivilegien“. Die Berufung auf Tests ignoriere „die Forschungslage, dass Tests keine Prognoseinstrumente sind“. Etwas anderes erschreckt Anne Ratzki allerdings noch mehr:

Wenn Schüler und Schülerinnen über zweieinhalb Jahre, in der beginnenden Pubertät, alle halbe Jahre erfahren, dass sie wohl nicht für das Gymnasium geeignet sind, wenn sie in untere Fachleistungskurse einsortiert werden, wenn sie im sechsten Jahrgang „validen“ Auslesetests unterworfen werden – dann findet eine jahrelange Abqualifizierung der Schüler und Schülerinnen statt, die auf die Stadtteilschule gehen. Die Schulform Stadtteilschule wird zur Schule der Versager, die es nicht auf das Gymnasium geschafft haben. Sie ist die Zweitschule, die nicht auf Augenhöhe mit dem Gymnasium ausbildet, wie es die Gesamtschule konnte (Ratzki 2009, S.3)

Wie sehr die Stadtteilschule eine Zweitschule ist, zeigt sich für Anne Ratzki auch darin, dass sie „alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Integrationsklassen und aus weiteren Förder- und Sonderschulen“ aufzunehmen hat und das Gymnasium als „Förderort“ gar nicht genannt wird. Trotz „Bemühungen um positive Elemente (z.B. Verlängerung der Primarschule, Abitur an beiden Schulen, Erschweren von Sitzenbleiben und Abschulungen vom Gymnasium)“ mache das Hamburger „Rahmenkonzept“ exemplarisch deutlich, dass „die Zweigliedrigkeit die grundsätzlichen Probleme unseres Schulsystems nicht löst“, sondern im Gegenteil neue schafft. (Ratzki 2009, S.4)

Wie bewertet die oppositionelle SPD die von Schwarz-Grün geplante Schulreform? Die SPD hatte vor der Wahl 2008 auch eine Stadtteilschule im Programm. Nach einem ersten Schritt, dem Zusammenschluss von Haupt- und Realschulen, sollten Stadtteilschulen entstehen, in denen sich Schulen unterschiedlicher Schulform – Integrierte Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien - im jeweiligen Schulbezirk zusammenschließen. Diese neuen Schulen sollten wie Gesamtschulen und Gymnasien den direkten Weg zum Abitur anbieten, wobei eine Kooperation der drei Schulformen in der Oberstufe anzustreben sei. Eine sechsjährige Grundschule stand weder bei der SPD noch bei einer anderen Partei im Wahlprogramm.

Unter dem Titel „Schulreform muss sorgfältiger und besser geplant werden“ hat sich der Landesvorstand der SPD am 14.7.09 in Auseinandersetzung mit der geplanten Reform dem Überraschungscoup einer sechsjährigen Primarschule neu positioniert. In der Einleitung des Beschlusses erklärt der Landesvorsitzende, Ingo Egloff: Für die Hamburger SPD sei die Frage entscheidend, „ob es mehr Bildungsgerechtigkeit gibt und ob die soziale Spaltung der Stadt im Bildungswesen beseitigt wird“. Die angedachte Schulreform führe allerdings dazu, „dass von vornherein wieder die Schüler in zwei Kategorien sortiert werden“. Die Gymnasiasten sollen „auf eine akademische Karriere“, die Stadtteilschüler/innen „auf eine berufliche Laufbahn“ vorbereitet werden. Wenn dann noch die Abschaffung des Elternwahlrechts am Ende der Primarschule dazu führe, „dass die Gymnasien etwa 20 Prozent weniger Schüler haben werden, mit der Folge, dass – insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen – dann die Gymnasien auslaufen werden“, führe „das zu einer weiteren Benachteiligung und sozialen Spaltung in der Stadt“.

In dem vom Landesvorstand einstimmig gefassten Beschluss heißt es zur geplanten Umwandlung der vierjährigen Grundschule in die sechsjährige Primarschule: Es werde ein böses Erwachen geben, „wenn das wahre Ausmaß der Probleme sichtbar wird“. Dabei komme es zu „zahlreichen räumlichen und inhaltlichen Kooperationen zwischen Primarschulen und Gymnasien“ und es entstünden „gymnasial orientierte Primarschulen, die sich von den anderen Primarschulen abgrenzen, nur bestimmte Schülerinnen und Schüler ansprechen und die Idee des gemeinsamen Lernens untergraben“.

Dazu wird es nach Einschätzung der SPD zahlreiche Stadtteilschulen geben, die kaum lebensfähig sind. Es sei ein schwerer Fehler, „die bisherigen Langformschulen, in denen Grundschule und weiterführende Schule vereinigt waren“, im Rahmen der Primarschulreform abzuschaffen. Ohne Grundschule, ohne die Klassen 5 und 6 und ohne eigene Oberstufe würden „mindestens 20 Stadtteilschulen zu unattraktiven ‚Mini-Schulen‘ für die Klassen 7 bis 10“. Engagierte Schüler/innen würden solche Schulen meiden und lieber Schulen mit eigener Oberstufe besuchen. Die von der Behörde skizzierten Bildungsziele stuften die Stadtteilschule „zu einer Schule zweiter Wahl nach dem Gymnasium herab“. Die Stadtteilschule aber brauche „ein klares und attraktive Profil, das sich beispielsweise an den guten Profilen erfolgreicher Gesamtschulen orientieren sollte“.

Zu dem wohl gravierendsten Kritikpunkt des neuen Schulplans, der verbindlichen Empfehlung der Grundschule, heißt es in dem SPD-Beschluss:

Die Abschaffung des Elternwahlrechts wird Eltern und Kindern in den weniger wohlhabenden Stadtteilen den Weg zum Gymnasium erschweren. Die als Ersatz geplanten Zugangsprüfungen für das Gymnasium sind fragwürdig, werden die Arbeit an den Grundschulen belasten und für erheblichen Unfrieden sorgen. Die mit der Abschaffung verbundene Politik der Besserwisserei und Bevormundung wird die Akzeptanz des staatlichen Schulsystems auf Dauer erheblich untergraben und die Eltern und Kinder in die Privatschulen drängen.
(www.spd-hamburg.de/Bildung/ 14.7.09)

Die Hamburger SPD hält in der Opposition an dem Fernziel der Bundes-SPD „einer gemeinsamen Schule bis zur zehnten Klasse“ fest, akzeptierte aber wohl auch bei den bestehenden Machtverhältnissen die von Schwarz-Grün beschlossene Zweigliedrigkeit unter der Bedingung: Das Elternwahlrecht am Ende der Primarschule muss erhalten bleiben und die Stadtteilschule darf nicht als Zweitschule konzipiert sein; sie muss sich mit einem klaren Profil an erfolgreichen Hamburger Gesamtschulen orientieren.

Der schwarz-grüne Schulkompromiss wird auch auf Widerstand bei all denen stoßen, die sich seit Jahren in dem Bündnis „Hamburg braucht eine Schule für alle“ engagieren. Es wird dabei auch um die Klärung der Frage gehen, wie sich legitimieren lässt, das Schulsystem in der Sekundarstufe I auf zwei Schulformen mit identischen Abschlüssen zu reduzieren, den Eltern aber die Wahl unter diesen beiden Schulformen zu verweigern.

Gymnasium und Integrierte Sekundarschule

Im Stadtstaat Berlin ist die SPD Regierungspartei und hatte nach der Landtagswahl 2006 mit ihrem Koalitionspartner, der Linkspartei, eine „Pilotphase Gemeinschaftsschule“ vereinbart, an deren Ende 2012/13 über eine grundlegende Reform des Berliner Schulsystems entschieden werden sollte. Ganz konkret sollte es dann um die Frage gehen, ob in Berlin die Gemeinschaftsschule in der Fläche, unter Einschluss des Gymnasiums, eingeführt wird. Entschieden hatte der Regierende Bürgermeister allerdings schon vor der Wahl, dass das Gymnasium auch in der Sekundarstufe I erhalten bleibt und er holte sich nach der Wahl zur Befriedung der Bildungspolitiker/innen in der Koalition den altgedienten Jürgen Zöllner aus Rheinland-Pfalz als neuen Bildungssenator.

Die Geschäftsgrundlage Zöllners war nicht mehr die grundlegende Reform mit dem Ziel einer für alle Kinder offenen Gemeinschaftsschule, sondern möglichst rasch die eskalierenden Probleme an Berliner Hauptschulen in den Griff zu bekommen. Während mit großem Elan die ersten Gemeinschaftsschulen zu Beginn des Schuljahres 2008/09 an den Start gingen, veröffentlichte Zöllner im September 2008 ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur. Danach sollten ab dem Schuljahr 2010/11 die Haupt- und Realschulen in einer „Regionalschule“ fusionieren und alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und den Übergang in die gymnasiale Oberstufe anbieten. In einem Interview erklärte der Senator, dass es zwischen seinem Strukturvorschlag und den Hamburger Plänen eines zweigliedrigen Schulsystems „ein hohes Maß an Übereinstimmung“ gebe (www.schulstruktur.com/ 27.9.08). Damit war klar, dass Zöllner auch die zahlreichen Berliner Gesamtschulen in seine neue Schule neben dem Gymnasium einzubringen gedachte. (Merkelbach, Dezember 2008, S.9-13)

Inzwischen hat der Senator seinen Plan gegen Widerstände in beiden Fraktionen der Koalition durchgesetzt. Am 14.7.09 beschloss der Senat einen Gesetzesentwurf für ein zweigliedriges System. Neben dem Gymnasium soll es ab dem Schuljahr 2010/11 nur noch die „Integrierte Sekundarschule“ geben, in der alle Berliner Haupt-, Real- und Gesamtschulen zusammengelegt werden. Das sei „ein großer Fortschritt für das Berliner Schulsystem“, erklärt Zöllner. „Die Abschaffung der Hauptschule und der Schritt in die Zweigliedrigkeit“ würde „vorbildhaft für die Bildungslandschaft in Deutschland“ sein.

Beide verbleibenden Schularten würden „gleichwertig“, wenn auch nicht „gleichartig“ sein. Das Gymnasium führe nach 12, die Integrierte Sekundarschule nach 12 oder 13 Schuljahren zum Abitur. Alle Sekundarschulen werden Ganztagsschulen und ihre Ausstattung im Vergleich zu den bisherigen Haupt- und Realschulen erheblich verbessert. Sie erhalten Mittel für Erzieher/innen, Sozialarbeiter/innen und zusätzliche Lehrerstellen. Die Ausstattung orientiere sich an den Berliner Gesamtschulen, die bereits Ganztagsschulen sind. Die Klassenstärke orientiert sich an der Richtgröße von 25 Schüler/innen; an Gymnasien sind es 29. Um allen Schüler/innen einen guten Übergang in die Ausbildungswelt zu ermöglichen, bietet die Integrierte Sekundarschule das „Duale Lernen“ an, mit einem „stark praxisorientierten Unterricht in Werkstätten und in Kooperation mit Unternehmen“. Für die Schulwahl entfällt das Wohnortprinzip. (http://bildungsklick.de/ 14.7.09)

Wenn es in Berlin wie in Hamburg zwei Schularten gibt, die zum Abitur führen, so muss auch da geregelt werden, wie der Übergang von der sechsjährigen Berliner Grundschule zu den beiden Schularten erfolgen soll. Anders als in Hamburg entscheidet nicht die Grundschule, wer in welche Schule geht. In einer „schriftlichen Förderprognose“ empfiehlt sie „auf Grund des Leistungsvermögens, der Lernkompetenzen, der Neigungen der Schülerin oder des Schülers sowie der unterschiedlichen, aber attraktiven Angeboten der beiden Schularten (Gymnasium: intensives, hohes Lerntempo; Sekundarschule: günstige Personalausstattung, flächendeckender Ganztagsbetrieb, zusätzliche praxisorientierte Lernangebote) den Besuch einer Sekundarschule oder eines Gymnasiums“.

Nach einem „verbindlichen Beratungsgespräch“ entscheiden dann die Eltern, welche Schulart ihr Kind besucht. Alle Schulen nehmen im Rahmen freier Plätze alle angemeldeten Schüler/innen an. Was aber geschieht, wenn eine Schule mehr Anmeldungen bekommt, als sie freie Plätze hat? Dazu schlug Zöllner zunächst folgendes Verfahren vor:

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann im Rahmen eines Auswahlverfahrens bzw. Auswahlgesprächs mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler nach transparenten von der Schulaufsicht genehmigten gerichtsfesten Kriterien bis zu 50 Prozent der Plätze vergeben.
Mindestens 50 Prozent der Plätze werden durch Los vergeben.
Im Gymnasium gibt es für alle Schülerinnen und Schüler eine Probezeit von einem Schuljahr. Wenn der schulische Erfolg von Schülerinnen und Schülern nach einem halben Jahr gefährdet ist, vereinbaren Schule, Schüler und Eltern einen Bildungs- und Erziehungsplan.
Wer die Probezeit im Gymnasium nicht erfolgreich absolviert, wechselt auf die Sekundarschule und setzt dort in Klasse 8 seinen Bildungsweg fort.
(http://www.berlin.de/sen/bwf/ Pressemitteilung vom 26.5.09)

Gegen das Losverfahren lief zunächst nicht nur die Opposition Sturm („Schüler-Lotterie“), auch den Gymnasien wäre ein ordentlicher Numerus Clausus viel lieber gewesen. Der Senat beschloss dann am 14.7.09 eine modifizierte Fassung des Losverfahrens: In 70 Prozent der Fälle entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme, die an Leistung, Schulprofil und Härtfallregelung orientiert ist. Dem Losentscheid sind dann nur 30 Prozent der Schüler/innen unterworfen, wenn eine Schule überwählt ist. (http://bildungsklick.de/ 14.7.09)

Mit dem modifizierten Losverfahren scheinen nun auch die Gymnasien und gymnasial orientierten Eltern gut leben zu können. Die Schulen können nicht nur 70 Prozent der Schüler/innen selbst auswählen, sie haben mit dem Probejahr für alle aufgenommenen Schüler/innen die Möglichkeit, am Ende des 7.Schuljahres noch einmal Schüler/innen mit Lernproblemen an die Sekundarschulen loszuwerden. Und die Eltern haben spätestens nach einem halben Probejahr, wenn ihr Kind „gefährdet“ ist, Gelegenheit, in den mit der Schule vereinbarten „Bildungs- und Erziehungsplan“ auch privat zu investieren, - soweit sie dazu in der Lage sind.

Der von Jürgen Zöllner entwickelte Strukturplan ist bei weitem intelligenter als das, was die Hamburger Grünen ihrem konservativen Koalitionspartner abgerungen haben. Er erfüllt beinahe alle Forderungen, die das Diskussionspapier der Friedrich-Ebert-Stiftung der SPD für eine Schule neben dem Gymnasium empfiehlt, insbesondere die bedarfsgerechte Ausstattung der neuen Schule, in der sich ganz überwiegend „Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernen Familien und mit Migrationsgeschichte“ schon nach der Grundschule, aber spätestens nach dem gymnasialen Probejahr einfinden werden. Die entscheidende Forderung des Diskussionspapiers, „Gymnasien können ihre schwächeren Schülerinnen und Schüler nicht länger an andere Schulen, also auch nicht an diese neue Schule, ‚abschieben‘“, bleibt in dem Berliner Plan ebenso unerfüllt wie in Hamburg, auch wenn die Eltern am Ende der Grundschule erst einmal wählen können zwischen den beiden Schulformen. Schon die Drohung des Probejahres wird bei vielen ihre Wirkung nicht verfehlen.

Die beiden Schulformen als „gleichwertig, wenn auch nicht gleichartig“ zu bezeichnen, wie das der Bildungssenator tut, ist, gelinde gesagt, Augenwischerei. Die Integrierte Sekundarschule integriert ganz überwiegend nur die, die am Gymnasium keinen Platz finden. Sie hat mit der versprochenen Ausstattung und dem pädagogischen Know-how reformierter Berliner Gesamtschulen und integrierter Haupt- und Realschulen durchaus gute Chancen, die schulische Situation für viele Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien entscheidend zu verbessern. Sie bleibt aber die Schule nicht neben dem Gymnasium, sondern unterhalb von ihm. Dem Bildungssenator ist es offensichtliche gelungen, den Senat und die beiden Koalitionsfraktionen mehrheitlich davon zu überzeugen, dass mit der für alle Kinder, auch für die mit Behinderungen, offenen Schule in Berlin kein Staat zu machen ist, dass der Traum einer wirklichen Gemeinschaftsschule von 1 bis 10, ja bis 12/13, der mit der Pilotphase am Leben gehalten werden sollte, wohl eine Illusion gewesen ist.

Gymnasium und Oberschule

Während in Hamburg und Berlin der Plan für ein zweigliedriges Schulsystem jeweils zwischen Koalitionsparteien ausgehandelt wurde, kam es im dritten Stadtstaat, in Bremen, nach der Landtagswahl 2007 zu einer Vereinbarung, die von den beiden Koalitionspartnern, SPD und Grüne, und von der oppositionellen CDU getragen wird. Die FDP, die zunächst mit im Boot war, hat sich inzwischen von der Vereinbarung distanziert. Am 17.Juni 2009 hat die Bremische Bürgerschaft den neuen Strukturplan beschlossen, dessen Umsetzung mit dem Schuljahr 2011/12 beginnen wird.

Auch in Bremen soll es in der Sekundarstufe I neben dem Gymnasium nur noch eine Schulform geben, die Oberschule, in der, wie in Hamburg und Berlin, Haupt-, Real- und Gesamtschule fusionieren. Die Oberschule führt nach 12 oder 13 Schuljahren zum Abitur, das Gymnasium nach 12.

Wie sachlich begründet ist die auch in Bremen gemachte Ankündigung, beide Schularten seien „gleichwertig“? Am Ende der vierjährigen Grundschule, die „einen durch die Stadtgemeinde festgelegten Einzugsbereich“ behält, ist die Wahlmöglichkeit der Eltern zwischen Gymnasium und Oberschule „gesetzlich gesichert“. Die Grundschule ist also von der Last des Sortierens befreit. Es gibt eine verbindliche Beratung der Eltern, die einen Erst-, Zweit- und Drittwunsch für die weiterführende Schule angeben. Nehmen Eltern an der Beratung nicht teil, weist die Grundschule verbindlich einer Schulart zu.

Wie ist in Bremen das Problem der „Überanwahl“ einer Schule gelöst, das Gymnasien, aber auch Oberschulen betreffen kann?

  • Bei Überwahl einer Oberschule werden vorab zehn Prozent der Plätze an Härtefälle (gesundheitlich, sozial, familiär) vergeben. Ein Drittel der Plätze werden nach einem Leistungskriterium vergeben, das Kind muss überdurchschnittliche Leistungen in Deutsch und Mathematik haben. Alle andern Plätze werden durch Los vergeben.
  • Liegen für ein Gymnasium zu viele Anmeldungen vor, werden zehn Prozent der Plätze für Härtefälle reserviert. Vorrang haben auch Schülerinnen und Schüler, die ein bestimmtes, in der Grundschule begonnenes Sprachangebot fortsetzen wollen. Danach haben Schülerinnen und Schüler Vorrang, deren Leistungen in Deutsch und Mathematik überdurchschnittlich sind. Sollten noch Plätze übrig sein, entscheidet das Los.

(http://www.bildung.bremen.de)

Die Oberschule führt in einem sechsjährigen Bildungsgang „zum Mittleren Schulabschluss/zur erweiterten Berufsbildungsreife“. Sie führt „in einem neunjährigen Bildungsgang zum Abitur, kann aber auch in einem achtjährigen Bildungsgang zum Abitur führen“. Oberschulen haben entweder eine eigene Oberstufe oder eine Oberstufe, der sie zugeordnet sind oder mit der sie im Verbund arbeiten“. „Sie bieten in jedem Fall einen Weg zum Abitur aus einem Guss an.“

Das Gymnasium führt in einem achtjährigen Bildungsgang zum Abitur. „Der Unterricht berücksichtigt die Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Lerntempo.“

Für die Jugendlichen, die absehbar den Mittleren Schulabschluss/die Erweiterte Berufsbildungsreife nicht schaffen, hat Bremen statt des Hauptschulabschlusses eine „Werkschule“ ins Gesetz aufgenommen. Die Werkschule wird an acht berufsbildenden Schulen im Stadtgebiet eingerichtet. Ein dreijähriger „praxis- und projektorientierter Bildungsgang beginnt im neunten Jahrgang und dauert drei Jahre bis Jahrgang 11“. Am Ende steht „eine Prüfung zur Erweiterten Berufsbildungsreife“. Am Ende von Klasse 8 können sich Jugendliche für diese Schule bewerben.

Um der Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nachzukommen, wird Bremen den Grundsatz der Inklusion im Gesetz festschreiben. Sonderschulen, in Bremen Förderzentren genannt, werden nach und nach aufgelöst. An ihre Stelle treten „Zentren für unterstützende Pädagogik an allgemeinen Schulen und Regionale Beratungszentren“. (http://www.bildung.bremen.de)

Dem Beschluss der Bürgerschaft ging ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren voraus. „50 Gremien und Verbände von Ortsämtern über Arbeitskreise der Schulen sowie Personalräten, Kammern, Kirchen und dem Landesbehindertenbeauftragten“ hatten einer „Deputation für Bildung“ Stellungnahmen zu dem Gesetzesentwurf abgegeben. Eine Reihe von Vorschlägen, Einwendungen und Anregungen wurden von der Deputation in eine Neufassung des Gesetzesentwurfs übernommen. So vor allem die oben zitierte sonderpädagogische Förderung.

(http://www.senatspressestelle.bremen.de/ Deputation beschließt neues Schulgesetz)

Ähnlich wie in Schleswig-Holstein ist in Bremen zwischen den beiden Volksparteien lagerübergreifend ein Kompromiss gefunden worden, an dem die beiden Parteien auch nach einem möglichen Regierungswechsel die nächsten Jahre festhalten wollen. Der Plan enthält Elemente, die stärker als in Hamburg und Berlin auch das privilegierte Gymnasium in die Reform einbeziehen. So wird die freie Schulwahl der Eltern nicht wie in Berlin durch ein gymnasiales Probejahr konterkariert, mit der drohenden Möglichkeit, Schüler/innen, die dem „intensiven, hohen Lerntempo“ des Gymnasiums nicht gewachsen sind, in die andere Schulform wieder loszuwerden.

Bremer Grundschulen können vier Jahre ohne Auslesezwang ihre Schüler/innen fördern und sie nach eingehender Beratung Oberschulen und Gymnasien empfehlen, die alle angemeldeten Kinder im Rahmen ihrer Kapazität aufnehmen müssen. Nur bei „Überanwahl“ kann eine Schule, eine Oberschule oder ein Gymnasium, eine leistungsorientierte Vorauswahl treffen und die dann noch freien Plätze verlosen. Danach gibt es einen Schul- oder Schulformwechsel nur noch auf Antrag der Eltern. Auch die Möglichkeit für Jugendliche mit Lernproblemen, sich am Ende des 8.Schuljahres an einer dreijährigen Werkschule zu bewerben, ist ein freiwilliges Angebot, um die Zahl derer zu verringern, die ohne einen qualifizierten Abschluss die Schule verlassen. Das bedeutet: in Bremen wird nicht nur die Hauptschule abgeschafft, sondern mit der Werkschule auch der Hauptschulabschluss, der in der Ausbildungswelt immer weniger gefragt ist.

Sollte es dem Bremer Senat gelingen, Schulen mit einer sozial und kulturell stärker heterogenen Schülerschaft – das werden vor allem Oberschulen sein – personell und materiell bedarfsgerecht auszustatten, dann haben Eltern, die nicht um jeden Preis das Gymnasium für ihr Kind wollen, die Wahl zwischen einer Schule, die in acht Jahren „mit erhöhtem Lerntempo“ zum Abitur führt und einer anderen, die am Ende von Klasse 10 einen Mittleren Abschluss/ eine Erweiterte Berufsbildungsreife anbietet, mit der Option, auf einer schuleigenen Oberstufe oder einem Oberstufenzentrum nach 8 oder 9 Jahren auch das Abitur zu machen oder mit dem erfolgreichen Abschluss auf einem Beruflichen Gymnasium, einer Berufsfachschule oder einer Fachoberschule die Fachhochschulreife zu erwerben.

Misst man den Bremer Schulplan an den Bedingungen, unter denen die Friedrich-Ebert-Stiftung der SPD das Akzeptieren eines „Zweigliedrigkeitsmodells“ empfiehlt, so kommt dieser Plan unter den Plänen der drei Stadtstaaten der Empfehlung wohl am nächsten. Was alle drei Pläne jedoch auch in aller Deutlichkeit zeigen, sind all die aufwendigen Regelungen, die vor allem eines sicherstellen sollen, dass für eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe eine Schule erhalten bleibt, in der Kinder in sozial und kulturell homogeneren Klassen lernen, als das in einer für alle offenen Schule der Fall ist. Wie diese aufwendige Separierung in einer demokratischen Gesellschaft noch begründbar ist und ob sie den Heranwachsenden, für die sie betrieben wird, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung hilfreich ist, darüber muss wohl auch in einem zweigliedrigen Schulsystem weiter nachgedacht und gestritten werden.

Literatur

Merkelbach, Valentin: Gesamtschule oder Gemeinschaftsschule? Zur Perspektive zweier Reformmodelle nach PISA 2006. Dezember 2008. (http://user.uni-frankfurt.de/~merkelba/)

Schulstrukturelle Perspektiven für das allgemein bildende Sekundarschulwesen. Diskussionspapier des Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung. In: PISA-Info der GEW, 10/2009.

Ratzki, Anne: Verlockende Zweigliedrigkeit. Kritische Nachfragen und Anmerkungen zum Hamburger Schulkonzept. In: PISA-Info der GEW, 9/2009.

Letzte Aktualisierung: 01.08.2009